- 05.05.2015, 13:10:59
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Kulturausschuss – Hakel: Novelle bringt Klarstellung für Kunst-Schenkungen an Museen
UNESCO-Konvention: Österreich setzt Signal gegen illegalen Handel mit Kulturgütern
Utl.: UNESCO-Konvention: Österreich setzt Signal gegen illegalen
Handel mit Kulturgütern =
Wien (OTS/SK) - Eine Novelle des Bundesmuseen-Gesetzes steht heute,
Dienstag, auf der Tagesordnung des Kulturausschusses. Sie bringt eine
wichtige rechtliche Klarstellung zu den Eigentumsverhältnissen bei
Schenkungen an die Bundesmuseen und die Österreichische
Nationalbibliothek (ÖNB). SPÖ-Kultursprecherin Elisabeth Hakel
begrüßt die Reform: "Bisher bestanden unterschiedliche Auffassungen
darüber, wie bei unentgeltlichen Erwerbungen bei der Erstellung einer
Bilanz vorgegangen werden soll, ob beispielsweise Schenkungen an ein
Museum ins Eigentum des Bundes übergehen oder im Eigentum des Museums
verbleiben." Die Novelle sieht nun vor, dass Neuerwerbungen ins
Eigentum der Bundesinstitution übergehen, wenn das dem Willen der
Vertragspartner entspricht. ****
Das Verfügungsrecht über die Schenkung wird allerdings eingeschränkt,
indem eine Veräußerung das Einverständnis von Bundeskanzleramt und
Finanzministerium braucht. Die Pflichtabgaben an die
Nationalbibliothek gehen, da gesetzlich vorgeschrieben, wiederum in
das Eigentum des Bundes über.
In der gleichen Novelle wird die Möglichkeit geschaffen, auch in der
Nationalbibliothek eine/n zweiten Geschäftsführer/in zu bestellen.
Für Hakel ist das im Sinne der Vereinheitlichung und des
Vier-Augen-Prinzips sinnvoll, "keinesfalls soll damit Misstrauen
gegenüber ÖNB-Generaldirektorin Rachinger ausgedrückt werden", betont
sie.
Der heutige Kulturausschuss bringt außerdem einen Beschluss, mit dem
Österreich der UNESCO-Konvention zum Verbot des rechtswidrigen
Handels mit Kulturgütern beitritt. "Österreich setzt damit ein
wichtiges Zeichen gegen den illegalen Kunsthandel", begrüßt Hakel die
geplante Ratifikation des Abkommens, dem bereits 127
UNESCO-Mitgliedstaaten angehören. Es verpflichtet u.a. zu
vorkehrenden Maßnahmen, wie die Einführung und Überwachung von
Ausfuhrbewilligungen für Kulturgut, die Erstellung von Inventaren,
fortlaufender Bildungsmaßnahmen sowie verschiedener strafrechtlicher
Sanktionen, denen Österreich insbesondere durch das
Denkmalschutzgesetz und die Einrichtung des Bundesdenkmalamtes seit
jeher nachkommt. (Schluss) mb/ah/mp
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