- 28.04.2015, 10:40:30
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Gemeinde im Dienste der Kirche: Gesetzlich nicht gedeckte Kirchenrenovierung mit öffentlichen Mitteln
Wien (OTS) - Fällt die Renovierung von Kirchen bzw. die Finanzierung
solcher Vorhaben in den Wirkungsbereich von Gemeinden? Diese Frage
haben sämtliche Gemeindevertreter in Obertrum am See (Bez.
Salzburg-Umgebung) mit einem klaren "Ja" beantwortet. Wenn es um die
Finanzierung der Katholischen Kirche geht, sind in Obertrum nämlich
weder eine Verletzung der gebotenen weltanschaulichen Neutralität
noch die Anhäufung von Schulden tabu. 60.000 Euro werden im Jahr 2015
sämtliche Bewohner der 4500-Seelen Gemeinde, die sich fest in
ÖVP-Hand befindet (16 der insgesamt 21 Mandate), für die Renovierung
der Pfarrkirche aufbringen müssen. Doch dabei soll es nicht bleiben:
im Rahmen einer Gemeindevertretersitzung wurde - einstimmig - die
Grundsatzentscheidung getroffen, bis 2020 jährlich weitere 60.000
Euro der Kirche zu überweisen. Zum Ausgleich des außerordentlichen
Haushaltes für 2015, in dem auch die Kirchenrenovierung enthalten
ist, wurden 683.900 Euro als Darlehen budgetiert. Wie die defizitäre
Gemeinde, die zusätzlich auch Zuschüsse vom Gemeindeausgleichsfonds
(GAF) bezieht, die beschlossene Mehrbelastung von bis zu 300.000 Euro
bis 2020 zu finanzieren gedenkt, bleibt vorerst offen.
Ungeklärt bleibt zudem auch die Frage, auf welcher gesetzlichen
Grundlage der Beschluss der Gemeindevertretung beruht. Auf
Unverständnis stößt diese offenkundige Kirchenfinanzierung auch bei
Einwohnern, die sich an die Meldestelle der "Initiative Religion ist
Privatsache" gewandt haben. "Es ist erstaunlich, mit welcher
Selbstverständlichkeit Bürgervertreter die Allgemeinheit - und somit
auch Andersgläubige oder Konfessionsfreie - verpflichten, die
Katholische Kirche mitzufinanzieren. Der Erhalt von Kirchen gehört
keineswegs zu den eigenen Angelegenheiten einer Gemeinde. Dass gemäß
der Österreichischen Bundesverfassung die gesamte staatliche
Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden darf, hat sich
in Obertrum offensichtlich noch nicht herumgesprochen. Ebensowenig,
dass Vorrechte des Bekenntnisses laut Verfassung ausgeschlossen sind.
Solch eine Vorgehensweise würde im Privatsektor höchstwahrscheinlich
den Tatbestand der Untreue erfüllen", meint Initiative-Sprecher Eytan
Reif dazu.
Vor dem Hintergrund der offensichtlichen weltanschaulichen
Bevormundung nichtkatholischer BürgerInnen und der mangelnden
gesetzlichen Grundlage für die Kirchenfinanzierung seitens der
Gemeinde, werden nun die Staatsanwaltschaft sowie der Österreichische
Rechnungshof über die Vorkommnisse informiert.
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