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Parkpickerl wird digital: Pilotphase für elektronisches Parkpickerl startet ab Herbst im 4. und 5. Bezirk

Wien (OTS) - Mit der Einführung des elektronischen Parkpickerls werden die Parkkleber durch ein neuartiges System abgelöst. Sie werden durch sogenannte passive RFID-Transponder (RFID-Chips) ersetzt. Diese Umstellung wird einerseits zur Serviceverbesserung für die betroffenen Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker führen, indem nach dem einmaligen Anbringen eines derartigen Chips bei "Verlängerung" der Berechtigung das Zusenden und Anbringen eines neuen Parkklebers wegfällt. Andererseits ist es der Behörde dadurch möglich, Verlängerungsanträge effizienter und wirtschaftlicher zu behandeln.

Begonnen wird mit der Umstellung im Rahmen eines Pilotversuchs im 4. und 5. Bezirk, der im Herbst 2015 starten soll. Wer ab 1. November im 4. und 5. Bezirk ein neues Parkpickerl oder eine Verlängerung beantragt, wird automatisch mit dem neuen elektronischen Parkkleber ausgestattet. Längergültige Parkpickerl müssen nicht getauscht werden, sondern werden bei der nächsten Verlängerung getauscht.

RFID steht für "Radio Frequency Identification" und handelt es sich dabei um eine draht- und kontaktlose Datenübertragung zwischen einem Transponder (Chip = elektronisches Parkpickerl) und einem Lesegerät (= PDA des Überwachungsorgans) mittels magnetischer oder elektromagnetischer Wellen.

Diese Chips sind selbstklebend und müssen - wie auch derzeit die Parkkleber oder Einlegetafeln - den rechtlichen Vorgaben verpflichtend an der rechten oberen Ecke hinter der Windschutzscheibe (Beifahrerseite) gut sichtbar (einmal) angebracht werden.

Auf dem Chip selbst sind keine Daten gespeichert. Hinterlegt ist lediglich eine einmalige und eindeutige Identifikationsnummer, welche auch außen auf dem elektronischen Parkpickerl aufgedruckt ist. Diese Nummer wird im Zuge des Überwachungsvorgangs mit dem PDA-Gerät ausgelesen und mit Hilfe einer darauf installierten Software an die Datenbank gesendet. Von dieser Datenbank wiederum erhält das Überwachungsorgan innerhalb von 2 Sekunden die für die Kontrolle maßgeblichen Informationen (behördliches Kennzeichen, Marke und Type des Fahrzeuges, Geltungsbereich und Gültigkeitsdauer) auf das PDA-Gerät zurück.

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Alle mit einem KFZ verbundenen Genehmigungen können (über Jahre hinweg) mit einem einzigen RFID-Chip verwaltet werden.
  • Bei jeglicher Rückgabe einer Genehmigung (z.B. Bezirkswechsel, Kennzeichenwechsel, Rückgabe) kann die Rückerstattung online abgewickelt werden und die KundInnen müssen keine Parkkleberreste an die Behörde retournieren.
  • Ein bereits von einer Vorbesitzerin oder eines Vorbesitzers eines KFZs angebrachter RFID-Chip kann übernommen werden.

Die Einführung erfolgt mehrstufig:

  • 1. November 2015 - Starttermin für Pilotbetrieb Beginn der Durchführung eines 6-monatigen Pilotbetriebes in den Bezirken 4 und 5 durch das Magistratische Bezirksamt 4/5
  • 1. September 2016 Nach Evaluierung des Pilotbetriebes Rollout auf alle übrigen parkraumbewirtschafteten Bezirke (1-9, 12, 14-17, 20).

Rückfragen & Kontakt:

Alexander Bachmaier
Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung
Tel.: 01-4000-67023
Fax.: 01-4000-99-67010
m@ail: alexander.bachmaier@wien.gv.at
Brief: 1200 Wien Dresdnerstraße 81-85
wien.at: http://www.wien.gv.at/verkehr/parken/strafen

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