- 20.04.2015, 15:04:24
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- OTS0171 OTW0171
Erinnerung: Ende der Einreichfrist "Prof. Gatterer Preis 2015"
Freitag, 24. April 2015, 24.00 Uhr, Poststempel
Utl.: Freitag, 24. April 2015, 24.00 Uhr, Poststempel =
Wien (OTS) - Der
Österreichische Journalisten Club
schreibt den
PROF. CLAUS GATTERER-PREIS 2015
aus.
Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert.
Vorschläge für Preisträger können alle Mitglieder des
Österreichischen Journalisten Clubs sowie Redaktionen aller Print-
und Funkmedien in Österreich und Südtirol in deutscher und
ladinischer Sprache (mit deutscher Übersetzung) einreichen.
Ende der Einreichungsfrist ist der 24. April 2015, 24.00 Uhr
(Poststempel).
Die Einreichungen sind zu richten an:
Österreichischer Journalisten Club,
Kennwort "Prof. Claus Gatterer-Preis 2015",
A-1010 Wien, Blutgasse 3.
Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Wiener Rufnummer 98 28
555/0.
Die Jury entscheidet am 4. Mai 2015.
Die Verleihung des Prof. Claus Gatterer-Preises 2015 findet Ende Juni
2015 statt.
Prof. Claus Gatterer-Preis-Jury 2015
Vorsitzender: Fred Turnheim
Arno Aschauer, Peter Baminger, Nina Horaczek, Mag. Helmut Kletzander,
Dr. Margaretha Kopeinig, Kurt Langbein, David Lardscheider, CR Dr.
Walther Werth und Sabina Zwitter-Grilc
RENNERPREIS-KURATORIUM UND GATTERER-PREIS-FONDS
CASINOS AUSTRIA AG; FLUGHAFEN WIEN AG;KAPSCH AG; OBERBANK AG; RED
BULL; SIEMENS AG ÖSTERREICH; WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG VIENNA
INSURANCE GROUP; UNIQA.
PROF. CLAUS GATTERER GEDÄCHTNISVEREIN DES ÖJC
LAND SÜDTIROL
ÖJC-Vorstand
Präsident: Fred Turnheim
Vizepräsident: Peter Baminger
Nina Bayer, Katharina Braun, Oswald Klotz, Florian Müller, Christian
Murhammer, Harald Vaca, Peter Vyskovsky und Norbert Welzl.
Vergaberichtlinien
1. Der Prof. Claus Gatterer-Preis wird als höchste Auszeichnung für
journalistische Leistungen vergeben, die im Sinne des Lebenswerkes
von Prof. Claus Gatterer einen überdurchschnittlichen Beitrag für den
österreichischen und Südtiroler Journalismus darstellen: Schutz der
gesellschaftlichen Minderheiten, Verteidigung sozialer Randgruppen,
Eintreten für zu Unrecht benachteiligte und missachtete Gruppen oder
Personen, kritisches Bewusstsein gegen Ignoranz und Gleichgültigkeit
in der Gesellschaft. Im Hinblick auf die nivellierenden
Gesamttendenzen der modernen Medienlandschaft ist die kritische und
eigenständige Haltung der Kandidaten an ihrem bisherigen gesamten
Verhalten zu messen, wenn auch eine besondere, hervorragende
journalistische Leistung die Maßgabe der Nominierung sein sollte.
2. Der Prof. Claus Gatterer-Preis kann innerhalb von zehn Jahren nur
einmal an österreichische und/oder Südtiroler Journalistinnen und
Journalisten aller Medien mit Ausnahme von Werbeagenturen und
kommerziellen Pressestellen vergeben werden.
3. Die Preisträgerermittlung erfolgt durch eine unabhängige Jury.
Der Vorsitzende der Jury ist der Präsident des Österreichischen
Journalisten Clubs. Wenn weniger als fünf Jurymitglieder bei der
Sitzung anwesend sind, wird die Jury vom Präsidenten des ÖJC für den
7. Werktag neuerlich einberufen. Diese Sitzung ist dann auf jeden
Fall beschlussfähig.
4. Die Sitzungen der Jury sind vertraulich. Die Bekanntgabe des
Preisträgers erfolgt durch den Präsidenten des ÖJC. Die Durchführung
der Veranstaltung zur Übergabe des Prof. Claus Gatterer-Preises
obliegt dem ÖJC.
5. Die Jury entscheidet als Gremium von Einzelpersonen, die
Mitglieder der Jury können sich nicht vertreten lassen.
6. Der Präsident und die Vizepräsidenten des ÖJC nehmen an der
Jurysitzung mit Stimmrecht teil. Sie werden dafür von ihrem Vorstand
weisungsfrei gestellt.
7. Zur Einreichung sind alle Mitglieder des ÖJC, die Redaktionen
aller Printmedien, sowie Film, Funk- und elektronischer Medien in
Österreich und Südtirol berechtigt. Die Jury oder einzelne Mitglieder
können auch von sich aus Kandidaten nominieren, ebenso sind
Eigenbewerbungen möglich. Die Nominierung muss innerhalb der
Einreichfrist erfolgen und ist den Jurymitgliedern bekannt zu machen.
8. Sämtliche Einreichungen sind von der Jury in einer gemeinsamen
Sitzung einzeln zu bewerten. Für die Bild- und Tonträger muss eine
gemeinsame Sitzung erfolgen. Die Einreichungen müssen in deutscher
Sprache erfolgen. Einreichungen in ladinischer Sprache müssen mit
einer deutschen Übersetzung erfolgen.
9. Die Jury trifft ihre Wahl ohne Rücksicht auf Zugehörigkeit zu
einer politischen Partei, einem Verein oder Interessensgruppen der
Kandidaten und mit besonderem Bedacht auf die kritische und
erzieherische Funktion der Medien im Dienste der Demokratie. Die
Abstimmung der Jury erfolgt geheim. Zur Vergabe des Gatterer-Preises
ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei
Feststellung der Stimmenanzahl werden ungültige Stimmen und
Stimmenthaltungen mitgezählt. Im 1. Wahlgang sind die Bestgereihten
nach dem Prinzip der relativ meisten Stimmen festzustellen. Sofern
kein Bewerber im 1. Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen
erhält, ist der Preisträger durch weitere Wahlgänge aus den
Bestgereihten des ersten Wahlganges zu ermitteln. Haben mehr als drei
Bewerber die relativ meisten Stimmen erhalten, ist solange eine
Ausscheidungswahl durchzuführen, bis die drei in die Endabstimmung
kommenden Bewerber feststehen.
10. Der Preis kann nicht geteilt werden. Die Jury kann in
Ausnahmefällen eine "Besondere Anerkennung" aussprechen. Diese
Anerkennung wird im Rahmen der Verleihung des Prof. Claus
Gatterer-Preises vom Präsidenten des ÖJC öffentlich ausgesprochen.
11. Die Aufbringung der für den Preis erforderlichen Mittel erfolgt
durch die Beiträge des Dr. Karl Renner-Publizistikpreis-Kuratoriums,
durch den Prof. Claus Gatterer-Preis-Fonds, den Prof. Claus
Gatterer-Gedächtnisverein des ÖJC und durch das Land Südtirol.
Technische Hinweise:
Film- und Fernsehproduktionen bitte nur auf DVD einsenden.
Hörfunksendungen nur auf Audio-CD oder USB-Stick. Kein
Schriftwechsel. Der Preisträger wird mündlich verständigt. Die
eingelangten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und
gehen in das Eigentum des ÖJC über.
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