• 09.04.2015, 14:02:07
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Bundesrat - Grimling: Veröffentlichungspflicht an Privatunis macht Wissen zugänglich

Mehr Opferschutz bei Studierenden-Ombudsstelle

Utl.: Mehr Opferschutz bei Studierenden-Ombudsstelle =

Wien (OTS/SK) - "Für die tertiären Bildungseinrichtungen stehen
notwendige Reformen an, die ich an dieser Stelle würdigen möchte. Mit
der Änderung des Privatuniversitätsgesetzes 2011 sind AbsolventInnen
von Privatunis künftig verpflichtet, ihre Abschlussarbeiten zu
veröffentlichen. Das sorgt für mehr Transparenz und macht das
gewonnene Wissen aus den Arbeiten künftig einem größeren Publikum
zugänglich", fasst SPÖ-Bundesrätin Elisabeth Grimling heute,
Donnerstag, im Bundesrat zusammen. ****

Die Struktur bei den tertiären Bildungseinrichtungen ist
differenziert. Während Universitäten eher forschungsorientiert
arbeiten, sind die Fachhochschulen anwendungsorientiert. Der
Gesetzgeber hat bereits für alle verbindliche Grundsätze
festgeschrieben, nun gibt es Novellierungen, die diese Grundsätze an
die aktuellen Erfordernisse anpassen.

Des Weiteren gibt es positive Veränderungen für die Ombudsstelle für
Studierende. Nun könne diese, so Grimling, von sich aus tätig werden,
da die Richtlinien an jene für die Volksanwaltschaft angepasst
werden. "Kommt es zu Grenzüberschreitungen bzw. Belästigungen, werden
Informationen nur dann weitergegeben, wenn das im Sinne der
betroffenen Person ist. Dem gegenüber sind Einrichtungen, die
involviert sind, nicht mehr von der Verschwiegenheitspflicht umfasst.
Das ist ein Fortschritt für den Schutz von Betroffenen".

Eine Novellierung im Studienförderungsgesetz schreibt fest, dass
künftig die Studienbeihilfenbehörde Informationen über schon
vorhandene Beihilfen einholen darf. "Das soll Doppelförderungen
verhindern, wenn beispielsweise Studierende aus Deutschland schon von
ihrem Herkunftsland finanzielle Unterstützung erhalten", erklärt
Grimling. (Schluss) kg/ve

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