- 09.04.2015, 09:52:27
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AK 2: Klare Informationen für Pfandleiher nötig
Wien (OTS) - Ein AK Mystery Shopping Test bei Pfandleihe-Unternehmen
in Wien zeigt, dass es an Informationen für KonsumentInnen hapert. Es
braucht neue gesetzliche Rahmenbedingungen für die
Informationspflichten, verlangt die AK. Die Kosten und Zinssätze
müssen verständlich und transparent aufgeschlüsselt werden - so wie
bei Bankkrediten üblich.
Konkret verlangt die AK:
+ Mindestinfos im vorvertraglichen Beratungsgespräch: Bei
Pfandleihverträgen sind neue gesetzliche Mindeststandards bei den
Informationspflichten nötig. Die Vertragsbedingungen müssen vor dem
Vertragsabschluss und auch bei jedem Vertragsabschluss ausgehändigt
werden.
+ Kosten klar aufschlüsseln: Auf der ersten Seite der
Geschäftsbedingungen müssen alle Kosten verständlich und transparent
aufgeschlüsselt sein. Überdies muss ein Effektivzinssatz inklusive
Gesamtbetrag - wie das bei Verbraucherkrediten gesetzlich
ver-pflichtend vorgeschrieben ist - für die üblicherweise angebotene
Laufzeit klar ersichtlich sein. Auch auf der Homepage soll sich in
den Geschäftsbedingungen auf der ersten Seite ein Kostenblatt
befinden.
+ Preisinfos im Internet: Es sollte eine gesetzliche Pflicht für
Pfandleiher geben, die Kosteninformationen und Geschäftsbedingungen
auf ihrer Homepage leicht auffindbar zur Verfügung zu stellen. Denn
KundInnen von Pfandleihern haben oft dringenden Geld-bedarf und
brauchen für einen Preisvergleich eine leicht zugängliche Infoquelle.
+ Zinsen taggenau abrechnen, überhöhte Zinsen durch Deckeln
vermeiden: Bei Vertragsende soll es eine verpflichtende taggenaue
Abrechnung der Zinsen und Gebühren geben. Eine Zinsbeschränkung so
wie in Deutschland wäre wichtig: Die deutsche Pfandleiher-Verordnung
deckelt die monatlichen Zinsen mit einem Prozent.
SERVICE: Den AK Test "Pfandleiher" finden Sie unter
wien.arbeiterkammer.at.
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