• 08.04.2015, 17:14:07
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  • OTS0157 OTW0157

Kommentar zum Fall Middelhoff

Berlin (ots) - Natürlich ist der Staat, in diesem Fall die
Anstaltsleitung berechtigt und verpflichtet, suizid-gefährdete
Gefangene fürsorglich zu kontrollieren - mit Blicken des Wärters
durch den Spion an der Zellentür oder bei eingeschaltetem Licht in
der Zelle im Abstand mehrerer Stunden. Aber der Staat ist weder
berechtigt noch verpflichtet, die Menschenrechte des Gefangenen de
facto außer Kraft zu setzen und ihn als Person auszulöschen.

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