- 22.03.2015, 10:41:21
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Regierungsklausur: vida-Hebenstreit fordert Schadenersatzpflicht für die Verursacher von Altersarbeitslosigkeit
„Übel an der Wurzel packen“: Bonus-Malus guter erster Schritt, aber Billigstbieterprinzip zwingt Unternehmen weiterhin zur Kündigung Älterer
Utl.: „Übel an der Wurzel packen“: Bonus-Malus guter erster Schritt,
aber Billigstbieterprinzip zwingt Unternehmen weiterhin zur
Kündigung Älterer =
Wien (OTS) - Im Vorfeld der kommenden Regierungsklausur fordert
vida-Gewerkschafter Roman Hebenstreit vor dem Hintergrund der
zunehmenden Arbeitslosigkeit von Menschen über 50 neben dem im
Regierungsabkommen vereinbarten Bonus-Malus-System für Unternehmen
auch "die Einführung einer Schadenersatzpflicht für die Verursacher
von Altersarbeitslosigkeit".++++
"Das Bonus-Malus-System für Unternehmen, die ältere ArbeitnehmerInnen
beschäftigen bzw. nicht beschäftigen, ist ein notwendiger erster
Schritt", so der Vorsitzende des Fachbereichs Eisenbahn in der
Gewerkschaft vida weiter. Wolle man die Altersarbeitslosigkeit und
damit auch die Altersarmut ernsthaft und wirksam zurückdrängen, seien
weitere Maßnahmen, wie etwa die Einführung einer Schadenersatzpflicht
für die Verursacher von Altersarbeitslosigkeit notwendig.
"Und diese Verursacher sind nicht nur die Unternehmen. In vielen
Fällen sind dies im Zuge von Vergabeverfahren die Auftraggeber bzw.
die ausschreibenden Stellen", so Hebenstreit. Denn diese würden
Ausschreibungskriterien vorgeben, bei denen
Personalkostenkalkulationen auf Mindest-KV-Löhnen basierten.
Beschäftige ein Unternehmen ältere und somit zumeist besser
verdienende ArbeitnehmerInnen, blieben diesem aufgrund des von der
ausschreibenden Stelle vorgegebenen Billigstbieterprinzips nur zwei
Möglichkeiten: Auf den Auftrag wegen mangelnder Konkurrenzfähigkeit
bei den Personalkosten zu verzichten oder seine älteren und teureren
MitarbeiterInnen zu kündigen, diese gegen jüngere und billigere zu
ersetzen, um im Vergabeverfahren wieder wettbewerbsfähig zu sein.
"Das offenbart die gesamte Perversität des Billigstbieterprinzips als
eine Ursache von Altersarbeitslosigkeit. Deshalb reicht es nicht,
alleine die Symptome von Altersarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Das
Übel muss an der Wurzel gepackt werden und die Ursache unzähliger
Kündigungsfälle ist eindeutig das Billigstbieterprinzip bei
Ausschreibungen und Vergaben durch die öffentliche Hand, sprich durch
Bund, Länder und Kommunen aber auch durch Verkehrsverbünde",
bekräftigt Hebenstreit.
"Das Billigstbieterprinzip zwingt viele Unternehmen und Arbeitgeber
geradezu zur Kündigung älterer ArbeitnehmerInnen", kritisiert der
vida-Gewerkschafter und plädiert dafür, dass vermeintliche
Einsparungen durch das Billigstbieterprinzip von der öffentlichen
Hand zumindest verpflichtend auf die Gesamtkosten "abgeklopft" werden
müssten.
Das bedeute, aus Sicht der Allgemeinheit und auch für das Budget
seien die um ein Vielfaches höheren Kosten des durch das
Billigstbieterprinzip verursachten Anstieges der
Altersarbeitslosigkeit von weitaus größerer Bedeutung als die "paar
lumpigen Euros", die sich ein Verkehrsverbund, ein Bundesland oder
eine Kommune in Folge der gekündigten ArbeitnehmerInnen erspare.
"Somit ist klar, dass der vermeintliche Billigstbieter für die
SteuerzahlerInnen unterm Strich zur Kostenfalle wird und
gesellschaftspolitische Ziele wie die Beschäftigung älterer
ArbeitnehmerInnen durch das Billigstbieterprinzip zu Nichte gemacht
werden", hält vida-Gewerkschafter Hebenstreit fest.
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