- 20.03.2015, 14:17:25
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Bundesminister Rupprechter: GVO-Anbauverbot geht in Begutachtung
Gesetzesvorschlag verhindert "Fleckerlteppich" bei GVO-Regeln
Utl.: Gesetzesvorschlag verhindert "Fleckerlteppich" bei GVO-Regeln =
Wien (OTS) - Die österreichischen Felder bleiben auch in Zukunft
gentechnikfrei. Das wird rechtlich gleich doppelt abgesichert.
Bundesminister Andrä Rupprechter hat heute, Freitag, einen
Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt, mit dem der Anbau von
Gentechnik-Pflanzen in Österreich verboten werden kann. Für
Anbau-Verbote sind in Österreich grundsätzlich die Bundesländer
zuständig. Das neue Rahmengesetz soll ein einheitliches Vorgehen
aller Länder garantieren.
"Das von der EU-beschlossene Selbstbestimmungsrecht beim Anbau von
Genpflanzen ist ein Meilenstein, der es möglich macht, dass
Österreichs Felder gentechnikfrei bleiben. Jetzt geht es um die
rechtliche Umsetzung in Österreich. Mit dem gesetzlichen Anbau-Verbot
gehen wir auf Nummer sicher. Damit schaffen wir Sicherheit für Bauern
und Konsumenten", betont Minister Rupprechter.
Die neue EU-Regelung sieht zwei Optionen für
Anbaueinschränkungen/-verbote der Mitgliedsstaaten vor:
Einerseits kann im Rahmen des Zulassungsverfahrens Einspruch erhoben
werden. Dies wird mit der Novelle zum Gentechnikgesetz umgesetzt, an
einem entsprechenden Gesetz arbeitet das Gesundheitsministerium.
Darüber hinaus kann ein Mitgliedsstaat den Anbau von GVO untersagen,
wodurch letzte Schlupflöcher, die im Zulassungsverfahren bleiben,
geschlossen werden. Dies wird mit dem "Gentechnik
Anbauverbots-Rahmengesetz" erreicht.
Der Gesetzesentwurf des BMLFUW erfüllt damit zwei Zwecke: Erstens
wird die EU-Richtlinie vollständig umgesetzt und zweitens ein
einheitliches Vorgehen der Bundesländer bei der Erlassung von
Anbau-Verboten sichergestellt und ein "Fleckerlteppich" bei der
Umsetzung verhindert.
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