• 20.03.2015, 13:00:45
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Industrie begrüßt geplante Änderungen im Erbrecht

IV-GS-Neumayer: Antiquiertes Erbrecht für Unternehmen fit gemacht - Unternehmensübergaben erleichtert - Rechtssicherheit verbessert

Utl.: IV-GS-Neumayer: Antiquiertes Erbrecht für Unternehmen fit
gemacht - Unternehmensübergaben erleichtert - Rechtssicherheit
verbessert =

Wien (OTS/PdI) - "Das Erbrecht ist seit seinem In-Kraft-Treten im
Jahr 1812 im Kern unverändert geblieben, während sich die
Wirtschaftslandschaft in den vergangenen 200 Jahren grundlegend
gewandelt hat. Daher begrüßen wir ausdrücklich, dass der vorliegende
Begutachtungsentwurf das Erbrecht fit für die Anforderungen einer
modernen Wirtschaftswelt macht", betonte der Generalsekretär der
Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christoph Neumayer, heute,
Freitag, anlässlich des begonnenen Begutachtungsverfahrens zur
Erbrechtsnovelle. Der Entwurf sehe unter anderem vor, dass
Pflichtteilsansprüche im Zusammenhang mit der Vererbung von
Unternehmen bis zu fünf Jahren - in Ausnahmefällen sogar bis zu zehn
Jahren - gestundet werden können. Durch diese Maßnahme soll der
Fortbestand von Unternehmen gesichert werden.

"Die Stundungsmöglichkeit ist eine langjährige Forderung der
Industrie und bringt entscheidende Verbesserungen. Bestehende
Abfindungsansprüche pflichtteilsberechtigter Personen gefährden nach
derzeitiger Gesetzeslage den Erhalt des Unternehmens. Denn oft
verfügen jene Personen, die das Unternehmen weiterführen, nicht über
ausreichende liquide Mittel, um Erbansprüche abzugelten. Es drohen
als häufige Folge die Zerschlagung des Unternehmens und die
Vernichtung von Arbeitsplätzen", so der IV-Generalsekretär. Außerdem
werde Sachkapital zerstört, weil der Zerschlagungswert eines
Unternehmens grundsätzlich geringer als der Fortführungswert sei.
Auch geht das mit dem Unternehmen zusammenhängende immaterielle
Kapital - etwa Kundenbeziehungen oder Reputationskapital - verloren.
"Mit jedem zerschlagenen Unternehmen wird Österreich aus
volkswirtschaftlicher Sicht ärmer", betonte Neumayer und zeigte sich
umso erfreuter, dass die IV-Forderung nunmehr in den
Begutachtungsentwurf aufgenommen wurde.

Die für die Betriebe und den Wirtschaftsstandort so wichtige
Rechtssicherheit werde zudem durch zwei weitere Änderungen im
Begutachtungsentwurf gestärkt, die auf IV-Forderungen zurückgehen:
Zum einen stellt der Entwurf bei der Bewertung von Schenkungen im
Rahmen der Pflichtteilsermittlung auf den Zeitpunkt der Schenkung
und nicht auf den Todeszeitpunkt ab. Zum anderen wird eine
zehnjährige absolute Frist für die An- und Hinzurechnung von
Schenkungen neu eingeführt. "So etwas gibt es etwa in Deutschland und
hat sich bestens bewährt. Beides bringt jedenfalls ein deutliches
Mehr an Rechtssicherheit. Der Entwurf ist daher ein Erfolg für die
Wirtschaft und die Wirtschaftspolitik in Österreich", so der
IV-Generalsekretär abschließend.

Weitere Informationen: www.iv-net.at/medien

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