Landesgesetzblatt im Jänner
Wien (OTS) - Das am 15. Jänner 2015 ausgegebene 1. Stück enthält eine Kundmachung des Landeshauptmannes von Wien betreffend die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots.
Online Service
o Landesgesetzblätter können im Rechtsinformationssystem des Bundes unter www.ris.bka.gv.at abgerufen werden.
o Die Beschlussfassung der jeweiligen Landesgesetze samt Erläuterungen zu den Gesetzesentwürfen, etwaigen Abänderungsanträgen und allen Debattenbeiträgen der Abgeordneten im Wiener Landtag ist in der Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates (Infodat Wien) unterM www.infodat.wien.gv.at online abrufbar.
o Einzelne Landesgesetzblätter und erläuternde Bemerkungen ab 1946 können unter der E-Mail-Adresse barbara.steininger@wien.gv.at kostenlos angefordert werden.
Kostenlose Einsichtnahme
In die Sammlung der Landesgesetzblätter für Wien und den dazu vorliegenden erläuternden Bemerkungen kann im Wiener Stadt- und Landesarchiv (MA 8) kostenlos Einsicht genommen werden.
Zusendung von Kopien
Kopien der Landesgesetzblätter können über die Wienbibliothek im Rathaus (MA 9) unter der E-Mail-Adresse post@ma09.wien.gv.at bestellt werden.
Fragen und Anregungen zum Wiener Rechtsinformationssystem per E-Mail an rechtsinformation@ma53.wien.gv.at.
Rückfragen & Kontakt:
PID-Rathauskorrespondenz
Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien (MA 53)
Stadtredaktion, Diensthabende/r Redakteur/in
Tel.: 01 4000-81081
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