- 03.02.2015, 11:49:02
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Wiener Tierschutzverein: Fall Esperanza - ersten Hinweisen wird nachgegangen
Schwerverletzte Hündin im WTV: Polizei verfolgt erste Hinweise. Hündin spricht auf Behandlungen an. Petrovic spricht sich erneut für härtere Strafen bei Tierquälerei aus.
Utl.: Schwerverletzte Hündin im WTV: Polizei verfolgt erste
Hinweise. Hündin spricht auf Behandlungen an. Petrovic spricht
sich erneut für härtere Strafen bei Tierquälerei aus. =
Vösendorf (OTS) - In den Fall um die schwerverletze
Pekinesen-Mix-Dame Esperanza kommt Bewegung: Die einjährige Hündin,
die am Wochenende von der Tierrettung des Wiener Tierschutzvereins
(WTV) aus einem Kellerabteil in Wien Meidling geborgen wurde, ist
fast am ganzen Körper mit tiefgreifenden, eitrigen und nässenden
Wunden sowie Hautablösungen übersät und wird seit Ihrer Einlieferung
rund um die Uhr von den WTV-Tierärztinnen behandelt. Nun gibt es
einen ersten Hinweis auf einen mutmaßlichen Verdächtigen. Die
polizeilichen Ermittlungen werden aktuell intensiv betrieben und nach
deren Abschluss der Staatsanwaltschaft Wien übergeben. Aktenführend
ist die Polizeiinspektion Arndtstraße. Der Wiener Tierschutzverein
hat Anzeige wegen Tierquälerei erstattet.
Der Hinweis für die Ermittlung des mutmaßlichen Verdächtigen kam aus
der Bevölkerung. Eine Anruferin, die am gestrigen Abend die
Fernsehberichterstattung über den Fall gesehen hatte, meldete sich
noch am Montagabend beim Wiener Tierschutzverein mit konkreten
Hinweisen, die umgehend an die Polizeiinspektion Arndtstraße
weitergegeben wurden. Die Beamten und der WTV arbeiten aktuell
intensiv zusammen, um den genauen Sachverhalt rasch aufklären zu
können. Genaue Details zur Verletzungsursache und zum möglichen
Tathergang können aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht bekannt
gegeben werden. "Wir danken den Medien, der Exekutive und
selbstverständlich auch der beherzten Dame für die Mithilfe und
hoffen, dass die Ermittlungen erfolgreich verlaufen und dass etwaige
Verantwortliche rasch zur Rechenschaft gezogen werden können", sagt
Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins.
Esperanza auf dem Weg der Besserung
Die Bemühungen der WTV-Tierärztinnen scheinen sich indes auszuzahlen:
Der Gesundheitszustand der Pekinesin hat sich durch Maßnahmen wie
Lasertherapie und Plasmatransfusion im Vergleich zum gestrigen Montag
gebessert. Auch die Wunden konnten großteils bereits trockengelegt
werden. Die Tierärztinnen sind mit dem Heilungsverlauf sehr zufrieden
und wagen daher eine vorsichtig optimistisch Prognose und sind guter
Dinge, dass das Schlimmste für Esperanza nun überstanden ist. Für den
heutigen Dienstag ist noch einmal eine Plasmatransfusion geplant. Die
Hündin leidet aber nach wie vor unter den Nachwirkungen ihrer
schweren Verletzungen.
Härtere Strafen müssen dringend her
Der Fall Esperanza zeigt zwei Dinge deutlich: Zum einen sind sowohl
die Exekutive als auch Tierschutzorganisationen wie der Wiener
Tierschutzverein gerade bei Tierquälerei zur Ausforschung
potentieller Täterinnen und Täter oftmals auf die Mithilfe der
Öffentlichkeit und der Bevölkerung angewiesen. Zum anderen besteht
dringend Handlungsbedarf, was das Strafmaß für Tierquälerei, das in
Österreich derzeit bei nur maximal einem Jahr Freiheitsstrafe liegt,
betrifft. Denn in vielen Fällen macht das Tierquälereigesetz die
Ausforschung von Täterinnen und Tätern schwierig bis unmöglich.
Besonders, wenn es um die Veröffentlichung von Video- oder
Bildmaterial von Tierquälereien geht. So können Bankomatkartendiebe
tagelang mit Überwachsungsbildern über die Medien gesucht werden -
Tierquäler und Tierquälerinnen müssen sich darüber noch keine Sorgen
machen. Schuld ist das Strafmaß: Ein Jahr Freiheitsstrafe oder 360
Tagessätze Geldstrafe. "Die derzeitige Strafdrohung von bis zu einem
Jahr für jegliche Form von Tierquälerei ist ein schlechter Scherz.
Sie behindert mehr als sie nützt, da die TäterInnen nur in den
seltensten Fällen ausfindig gemacht und verurteilt werden können",
sagt Petrovic. Erst ab einem Strafmaß von bis zu drei Jahren dürfen
Überwachungsfotos und Videomaterial zur Tätersuche an die Medien
weitergeben werden.
"Die aktuelle Rechtslage zeigt ganz klar, dass hier die Prioritäten
gewaltig schief liegen", sagt Petrovic. Video- oder Bildmaterial von
Eigentumsdelikten gelangt zur Ausforschung der TäterInnen umgehend an
die Medien. Dadurch wird der Bevölkerung signalisiert, dass
Tierquälerei quasi ein Kavaliersdelikt ist und damit wird sie im
Bewusstsein der Öffentlichkeit nicht ausreichend als ein
abscheuliches Verbrechen gegen wehrlose Lebewesen wahrgenommen.
"Gelingt es, die TäterInnnen tatsächlich einmal vor Gericht zu
stellen, kommt es oft gar nicht zu einer Haft, sondern nur zu einer
läppischen Geldstrafe", sagt Petrovic.
WTV fordert Details zur Strafrechtsnovelle 2015
Fakt ist, dass im Moment an der Strafrechtsnovelle 2015 gearbeitet
wird, Informationen ob und in welchem Ausmaß das Tierquälereigesetz
nun tatsächlich verschärft wird, blieben aber bislang aus. "Wir haben
noch keine Information vom Justizministerium, wie genau der Paragraph
222 nun aussehen soll. Wir bauen fest darauf, dass die Zusage des
Justizministeriums nach wie vor gilt und Tierquälerei endlich mit
höheren Strafen sanktioniert wird". Bereits im Juni 2014 hat das
WTV-Präsidium sowie die Geschäftsführung diesbezüglich bei
Justizminister Wolfgang Brandstetter vorgesprochen. "Langsam wäre es
wirklich an der Zeit, Details zur Verschärfung zu nennen", so
Petrovic. Der WTV hat sich bereits mehrmals für ein Strafmaß von bis
zu drei Jahren ausgesprochen.
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