Zum Inhalt springen

V E R O R D N U N G der Landespolizeidirektion Wien

Die Landespolizeidirektion Wien informiert

Wien (OTS) - Die Landespolizeidirektion Wien informiert

V E R O R D N U N G
der Landespolizeidirektion Wien

Aufgrund des § 41 Abs. 1 des Sicherheitspolizeigesetzes, BGBl. Nr. 566/1991 idgF, wird verordnet:

§ 1. Der Zutritt zur Veranstaltungsstätte in Wien 1., Gebäude der Hofburg, ist für die Dauer des 3. Wiener Akademikerballs sowie der Vorveranstaltung (Dinner) am 30.01.2015 nur jenen Menschen gestattet, die ihre Kleidung und mitgeführten Behältnisse durchsuchen lassen. § 2. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, die Kleidung und mitgeführten Behältnisse der Menschen, die den Zutritt zum 3. Wiener Akademikerball sowie zur Vorveranstaltung (Dinner) begehren, zu durchsuchen.
§ 3. Im Falle der Weigerung, die Kleidung und mitgeführten Behältnisse durchsuchen zu lassen, sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt, diese Menschen vom Zutritt zur Veranstaltung auszuschließen.
§ 4. Dieser Ausschluss von der Veranstaltung kann von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes auch zwangsweise durchgesetzt werden.
§ 5. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises gegenüber dem Bund besteht aus diesem Grund nicht.
§ 6. Diese Verordnung tritt mit ihrer Kundmachung (Anschlag an der Veranstaltungsstätte) in Kraft.

Der Landespolizeipräsident
Dr. PÜRSTL

Rückfragen & Kontakt:

Landespolizeidirektion Wien - Büro Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecher Roman HAHSLINGER
Tel.: +43 1 31310 72115
lpd-w-ref-pressestelle@polizei.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NPO0010