- 09.01.2015, 11:39:43
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Weiterer Etappensieg für Hotellerie: Bundeskartellamt-Entscheid gegen HRS hält
Wien (TP/OTS) - Das deutsche Bundeskartellamt hat HRS die
Ratenparität untersagt. Der Einspruch von HRS dagegen blieb ohne
Erfolg.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden: Das
Bundeskartellamt hat die Meistbegünstigungsklausel von HRS zu Recht
untersagt. "Das ist ein schöner Erfolg! Für HRS kann das eigentlich
nur eines heißen: die AGBs für österreichische Hotels schnell zu
ändern - rigoros, ohne Hintertür, und das schnell, bevor man dazu
gezwungen wird. So könnte man das Gesicht wahren", empfiehlt Dr.
Markus Gratzer, Generalsekretär der Österreichischen
Hoteliervereinigung (ÖHV). Er sieht in der Entscheidung des OLG
Düsseldorf "ganz klar einen weiteren Etappensieg für die
Hotellerie!".
Freier Wettbewerb für freie Unternehmer
In Österreich hat die ÖHV als erster die Initiative ergriffen - beim
ÖHV-Hotelierkongress. Die ÖHV-Offensive mündete in einen
Initiativantrag des Tourismusausschusses und eine Beschwerde der ÖHV
vor der Bundeswettbewerbsbehörde, die hier umfassend untersucht. "Es
geht um die unternehmerische Freiheit. Für die stehen wir, für die
setzen wir uns ein", so Gratzer. Die ÖHV vertritt 1.300 Top-Hotels,
ein neuer Rekord. Ihre 160.000 Betten stellen 2/3 der Kapazitäten in
den 4- und 5-Sterne-Betrieben Österreichs. Ab Sonntag tagt die
Branche beim ÖHV-Hotelierkongress 2015
(http://www.oehv.at/Kongress/Hotelierkongress-2015.aspx) in
Kitzbühel, dem traditionellen Jahresauftakt für die österreichische
Hotellerie.
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