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WKÖ: Türen für Kontrolle im Sinne der Transparenz sind offen

Trotz unterschiedlicher Rechtsauffassung hatte Rechnungshof schon bisher auf freiwilliger Basis Einsicht in Tochterfirmen der Wirtschaftskammer-Organisation

Wien (OTS/PWK002) - Nicht nachvollziehbar ist aus Sicht der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) die geäußerte Kritik in Bezug auf eine vermeintliche fehlende Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof:
"Nach unserer Rechtsmeinung, die auf entsprechenden rechtskräftigen Bescheiden der Regulierungsbehörde KommAustria basiert, besteht bei unseren - insbesondere mit der Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der Wirtschaftskammer-Organisation betrauten -Tochterfirmen keine Prüfzuständigkeit des Rechnungshofes und daher keine Meldepflicht nach dem Medientransparenz- und Parteiengesetz", betont WKÖ-Generalsekretär-Stellvertreter Herwig Höllinger. "Dennoch wurde dem Rechnungshof im Sinne der Transparenz schon bisher auf freiwilliger Basis Einsicht in Tochterfirmen gewährt."

Trotz nach wie vor nicht vorhandener Gesetzesgrundlage werde die WKÖ dem Rechnungshof auch in Zukunft solche Prüfungen auf freiwilliger Basis gestatten, betont Höllinger. "Um Transparenz und Kontrolle zu erleichtern, werden die Tochterfirmen der WKÖ zudem auf freiwilliger Basis Meldungen nach dem Medientransparenz- und Parteiengesetz direkt an den Rechnungshof-Präsidenten erstatten. Unsere Türen für Kontrolle sind immer offen." (SR)

Rückfragen & Kontakt:

Wirtschaftskammer Österreich, Stabsabteilung Presse
Mag. Sabine Radl
Tel.: Tel.: 0590900/DW 3590
sabine.radl@wko.at
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