- 27.11.2014, 16:53:27
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Bautenausschuss stimmt Wohnrechtsnovelle mit breiter Mehrheit zu
Vermieter künftig zur Erhaltung der Heiztherme verpflichtet
Utl.: Vermieter künftig zur Erhaltung der Heiztherme verpflichtet =
Wien (PK) - Wird in einer Mietwohnung die Heiztherme oder der
Warmwasserboiler defekt, muss künftig der Vermieter die Kosten für
die Reparatur bzw. den Austausch übernehmen. Der Bautenausschuss des
Nationalrats stimmte heute mit breiter Mehrheit einem von
Justizminister Wolfgang Brandstetter vorgelegten Gesetzentwurf zu.
Damit soll endgültig Rechtsklarheit in dieser Frage geschaffen
werden. Die Bestimmung gilt auch für Wohnungen, die nicht in den
vollen Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes fallen, sowie für
geförderte Mietwohnungen nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz.
Damit sei zumindest eine offene Mietrechtsfrage einer Lösung
zugeführt worden, begrüßten - neben den Regierungsparteien - auch
FPÖ, Grüne und NEOS die Initiative.
Mitberücksichtigt bei der Abstimmung wurde ein von SPÖ und ÖVP
eingebrachter Abänderungsantrag, mit dem unter anderem das
Inkrafttreten der Novelle vom 1. März auf den 1. Jänner 2015
vorverlegt wird. Außerdem wird klargestellt, dass sich die
Erhaltungspflicht des Vermieters nur auf mitvermietete
Wärmeverbreitungsgeräte bezieht. Installiert ein Mieter während des
laufenden Mietverhältnisses aus Eigenem eine Therme, ist er selbst
für die Erhaltung verantwortlich. Auch eine Rückwirkung der
Bestimmung wird ausgeschlossen: Wer in der Vergangenheit selbst ein
defekt gewordenes Gerät erneuert hat, kann aufgrund der neuen
Bestimmungen keinen Aufwandsersatzanspruch gegen den Vermieter
erheben.
Gegen die Gesetzesnovelle stimmte lediglich das Team Stronach. Nach
Meinung von Abgeordnetem Georg Vetter wird mit den neuen Bestimmungen
ein weiterer Schritt in Richtung Regulierung und Beschränkung des
Marktes gesetzt.
Allgemein bedauert wurde von der Opposition, dass die von der
Regierung unter dem Titel "leistbares Wohnen" geplante umfassende
Wohnrechtsreform weiter auf sich warten lässt. Es seien noch nicht
alle Eckpunkte und Inhalte dieses Projekts festgelegt, deshalb werde
die Realisierung noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, heißt es
dazu in den Erläuterungen zum vorliegenden Gesetzentwurf.
Justizminister Brandstetter sieht vor allem die Parlamentsparteien
gefordert, bei den noch offenen Punkten gehe es vorrangig um
politische und nicht um rechtliche Fragen, hielt er im Ausschuss
fest. Ausschussvorsitzende Ruth Becher (S) kündigte an, noch im
Dezember Gespräche mit dem Koalitionspartner aufnehmen und die
einzelnen Kapitel Punkt für Punkt abarbeiten zu wollen. Die
Opposition ist aber pessimistisch, dass es angesichts der
unterschiedlichen Positionen zu einer Lösung kommen wird.
Dass Handlungsbedarf beim Mietrecht besteht, darin sind sich
Justizminister Brandstetter und die Oppositionsparteien einig.
Zugeordnete Kellerabteile und Gärten gehören zu einer
Eigentumswohnung
Neben der Frage der Reparatur von Heizthermen werden mit der
Wohnrechtsnovelle 2015 (352 d.B.) noch in einem weiteren Punkt
bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt. Es geht um die Frage,
inwieweit Zubehör wie Kellerabteile, Autoabstellflächen oder Gärten
zu einer Eigentumswohnung gehören und bei einem Verkauf mitübertragen
werden. Das Problem wurde aufgrund mehrerer OGH-Urteile virulent und
soll nun durch eine Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes
behoben werden. In Hinkunft ist Zubehör bei der Begründung und
Übertragung von Wohnungseigentum automatisch miterfasst, wenn aus dem
Wohnungseigentumsvertrag oder der Nutzwertermittlung eindeutig
hervorgeht, dass es einer bestimmten Wohnung zugewiesen ist. Eine
separate Eintragung im Grundbuch ist nicht mehr unbedingt
erforderlich. Diese Regelung soll auch für "Altfälle" gelten.
Opposition drängt auf große Wohnrechtsreform
Im Rahmen der Debatte wurde die Gesetzesnovelle nicht nur von den
Koalitionsabgeordneten Johann Singer (V), Ruth Becher (S) und Klaus
Uwe Feichtinger (S), sondern auch von den Abgeordneten Gabriela Moser
(G), Philipp Schrangl (F) und Gerald Loacker (N) begrüßt. Sie sei
froh, dass der Thermenstreit endlich beseitigt werde, hielt etwa
Moser fest.
Skeptisch ist Moser, was die von der Regierung angekündigte große
Wohnrechtsreform betrifft. Sie sieht auch nach jahrelanger Diskussion
keine Einigung in Sicht und appellierte an die Koalitionsparteien,
endlich den "Stellungskrieg" zu beenden. Es brauche dringend eine
Lösung, um Wohnen leistbarer zu machen sowie das Mietrecht zu
vereinheitlichen und transparenter zu gestalten, mahnte sie.
Mittlerweile seien die gesetzlichen Bestimmungen durch zahlreiche
OGH-Entscheidungen undurchschaubar geworden.
In dieselbe Kerbe schlugen die Abgeordneten Schrangl und Loacker. Die
vom Justizministerium eingesetzte Arbeitsgruppe zum Mietrecht habe
monatelang verhandelt, herausgekommen sei nicht einmal ein Mäuslein,
sondern bestenfalls eine Laus, beklagte Loacker. Er rief
Justizminister Brandstetter auf, stärker aufs Tempo zu drücken. Mit
der vorliegenden Novelle zeigte sich Loacker zwar grundsätzlich
zufrieden, er glaubt allerdings, dass es sich "um das Ergebnis eines
großkoalitionären Basars" handelt.
Team-Stronach-Abgeordneter Georg Vetter sieht das Hauptproblem bei
der Reform des Mietrechts darin, dass die eine Seite mehr Markt wolle
und die andere eine stärkere Regulierung. Er selbst sprach sich dafür
aus, auf Regulierungen weitgehend zu verzichten und mehr
Vertragsfreiheit zuzulassen. Beim Wohnen gehe es um einen Markt wie
jeden anderen, meinte er. Durch die Abschaffung des
Kategoriemietzinses und die Einführung des Richtwertmietzinses sei es
immerhin gelungen, die Ablösekultur zurückzudrängen. Wenn es keinen
Markt gebe, entstehe eben ein Parallelmarkt, ist er überzeugt.
Was den vorliegenden Gesetzentwurf betrifft, bedauerte Vetter, dass
er wegen der Ablehnung der Mietrechtsnovelle auch gegen die
Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz stimmen müsse. Vetter ist
überzeugt, dass man mit den neuen Bestimmungen über die Erhaltung von
Heizthermen auch den Mietern nichts Gutes tut, da sie vermutlich nur
Billigthermen bekommen und zudem höhere Wartungskosten zu erwarten
hätten. Für ihn ist die Regelung außerdem unfair, weil sie auch für
bestehende Mietverträge gilt, ohne dass der Vermieter die Möglichkeit
hatte, die Kosten für einen regelmäßigen Thermenaustausch in der
Mietzinskalkulation zu berücksichtigen.
Dem hielt Ausschussvorsitzende Ruth Becher (S) entgegen, dass mit der
Novelle endlich Rechtssicherheit in der Frage der Heizthermen
geschaffen werde. Für sie ist die Lösung gerecht und "völlig
logisch", schließlich zahle der Mieter die Ausstattung der Wohnung
mit der Miete mit.
Ihr Fraktionskollege Feichtinger machte geltend, dass man den
Wohnbereich nicht alleine dem Markt überlassen könne. Es sei eine
Illusion, dass es ein Marktgleichgewicht zwischen Mietern und
Vermietern gebe, sagte er. Wohnen sei keine Ware, sondern ein
Grundbedürfnis, hielt auch Grün-Abgeordnete Moser fest.
FPÖ-Abgeordneter Schrangl glaubt hingegen, dass der Markt deshalb
nicht funktioniert, weil er überreguliert ist. Eine Deregulierung des
Mietrechts würde seiner Einschätzung nach dazu führen, dass wieder
mehr Wohnungen auf den Markt kommen und die Mieten sinken.
Justizminister Brandstetter zeigte sich erfreut, dass mit der
vorliegenden Novelle in zwei wichtigen Punkten Rechtsunsicherheit
beseitigt werde, die durch verschiedene Entscheidungen der Judikatur
entstanden sei. Die vorgesehenen Regelungen seien sachlich fundiert
und gut, ist er überzeugt, damit würden enorme Probleme in der Praxis
gelöst. Klar ist für Brandstetter, dass die Wartung der Thermen
weiter den Mietern obliegt.
Was eine große Wohnrechtsnovelle betrifft, räumte Brandstetter ein,
dass das Mietrecht reformbedürftig sei. Bei den noch offenen Punkten
handelt es sich ihm zufolge allerdings um politische und nicht um
rechtliche Fragen, es brauche daher zunächst einmal einen politischen
Konsens. Er könne derzeit nichts anderes tun, als die Expertise des
Ministeriums anzubieten, meinte er.
FPÖ gegen Gebührennachzahlungen von HausbesitzerInnen in Salzburg
Vom Bautenausschuss mit den Stimmen aller anderen Fraktionen
abgelehnt wurde ein Antrag der FPÖ (798/A(E)), mit dem Abgeordneter
Philipp Schrangl gegen drohende Gebührennachzahlungen von
HausbesitzerInnen in Salzburg mobil macht. Ihm zufolge müssen
Dutzende HäuslbauerInnen vor nachträglich verrechneten
Gerichtgebühren bangen, weil sie innerhalb von fünf Jahren nach
Einzug ihren Keller ausgebaut und damit gemäß Wohnbauförderungsgesetz
die Wohnnutzfläche vergrößert haben. Schrangl fordert eine Änderung
des Gesetzes und eine Rückerstattung bereits entrichteter Gebühren.
Grün-Abgeordnete Gabriela Moser äußerte zwar ein gewisses Verständnis
für das Anliegen, gab aber gleichzeitig zu bedenken, dass mit der
Wohnbauförderung in der Praxis auch viel Missbrauch betrieben würde.
Vor allem bei Häusern in Hanglage würden Wohnräume oft als Keller
ausgewiesen. NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker hielt fest, würde man
dem Antrag der FPÖ zustimmen, würde man all jene "zu Deppen erklären"
die sich an die Förderrichtlinien gehalten haben. Laut ÖVP-
Abgeordnetem Johann Singer ist die Lagerung von Müll oder das
Abstellen von Rädern im Keller im Hinblick auf die Frage der
Gerichtsgebühren kein Problem, auch nicht eine Verfliesung, relevant
werde es, wenn dort Werkzeuge, Spiele oder andere
Gebrauchsgegenstände aufbewahrt würden.
Am Beginn der Sitzung war FPÖ-Abgeordneter Philipp Schrangl zu einem
der Obfrau-Stellvertreter des Bautenausschusses gewählt worden.
(Schluss) gs
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