ÖGB-Achitz: Beschäftigung ist der Kernpunkt zur Sicherung des Pensionssystems
Pensionsautomatik bedeutet Altersarbeitslosigkeit und Umverteilung in die falsche Richtung
Wien (OTS/ÖGB) - "Dass der Bundeszuschuss zu den Pensionen weniger stark steigt als im vorigen Gutachten angenommen, zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind", sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB: "Eine automatische Erhöhung des Pensionsalters kommt für den ÖGB keinesfalls in Frage. Der Effekt wäre, dass die ohnehin hohe Altersarbeitslosigkeit noch weiter in die Höhe schießt. Außerdem wäre jede Form der Pensionsautomatik eine Umverteilung von unten nach oben, denn die Lebenserwartung ist je nach Einkommen sehr unterschiedlich. Schlechte Jobs machen nämlich krank - und senken die Lebenserwartung." Die Entscheidungsgewalt über das Pensionssystem müsse bei demokratisch legitimierten PolitikerInnen bleiben, die sich vor ihren WählerInnen verantworten müssen - und darf nicht an Statistiker und ihre Computer abgegeben werden.++++
Bonus-Malus-System endlich umsetzen
"Offenbar wurden die richtigen Maßnahmen gesetzt, um das faktische Pensionsantrittsalter in die Höhe zu bekommen. Handlungsbedarf besteht aber: Wir brauchen mehr Arbeitsplätze für ältere Menschen, denn die Beschäftigungsquote ist einer der Kernpunkte für die nachhaltige langfristige Absicherung des umlagefinanzierten Pensionssystems. So lange aufgrund der Blockade durch die Wirtschaft wichtige Voraussetzungen wie das im Regierungsprogramm vorgesehene Bonus-Malus-System nicht umgesetzt sind, macht es keinen Sinn, über Maßnahmen zu diskutieren, die vor allem die Zahl der Arbeitslosen in die Höhe treiben", sagt Achitz.
Heuer sind bereits weitreichende Maßnahmen zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters in Kraft getreten. So erfolgte ab 2013 die schrittweise Anhebung der erforderlichen Versicherungszeiten für die Korridorpension und die vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer sowie die schrittweise Anhebung des Alters für den Tätigkeitsschutz.
Pensionskonto: Bessere Information - späterer Pensionsantritt
2014 kam die Reform der befristeten Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen für Menschen, die ab 1964 und später geboren wurden, dazu. Außerdem wurde das Antrittsalter für die Langzeitversichertenregelung für Männer ab dem Jahrgang 1954 und für Frauen ab dem Jahrgang 1959 angehoben. "Außerdem werden viele Menschen später in Pension gehen, weil sie im Pensionskonto schwarz auf weiß ablesen können, dass ihre Pension dadurch steigen wird", sagt Achitz.
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