Zum Inhalt springen

Presserat: Die Bezeichnung von Nigerianern als "schwarze Plage" ist diskriminierend

Wien (OTS) - Der Senat 1 des Presserats beschäftigte sich mit dem Artikel "Schwarze "Autokäufer" werden zum Ärgernis", erschienen am 03.07.2014 auf "www.dfz21.at", der Webseite der "DFZ - die Floridsdorfer Bezirkszeitung".

Der Artikel verstößt laut Senat gegen Punkt 7 des Ehrenkodex für die österreichische Presse (Schutz vor Pauschalverunglimpfungen und Diskriminierung).

In dem Artikel wird unter Berufung auf einen "Floridsdorfer Autobesitzer" berichtet, dass in Floridsdorf, aber auch im restlichen Wien, immer öfter Kaufangebote in Visitkartenform an Autos angebracht würden, zumeist von Nigerianern. Dies würde dem Verfasser des Artikels zufolge viele Autolenker verärgern, die die Kärtchen dann einfach auf den Boden werfen. Der Verfasser meint weiter, dass der Exekutive vielleicht etwas gegen die "schwarze Plage" einfalle.

In einer Stellungnahme gegenüber dem Presserat erklärt der Herausgeber der "DFZ", dass dem betroffenen Medium nichts ferner liege, als "Schwarzafrikaner" pauschal zu diskriminieren, dass es sich im vorliegenden Fall aber tatsächlich um eine "schwarze Plage" handle, da die im Artikel erwähnten "verbotene[n] Aktivitäten ausschließlich von Schwarzen getätigt" würden.

Nach Meinung des Senats ist die Bezeichnung von schwarzen Menschen bzw. von Nigerianern als "schwarze Plage" eine Pauschalverunglimpfung und Diskriminierung iSd. Punkt 7 des Ehrenkodex für die österreichische Presse.
Durch die Formulierung wird eine Gruppe von Menschen pauschal als Übel oder eine Last bezeichnet. Die Diskriminierung knüpft an der Hautfarbe und somit an einem ethnischen Merkmal an, so der Senat weiter.
Der pauschal-verunglimpfende und diskriminierende Charakter der Formulierung besteht unabhängig davon, wie viele Menschen dieser Gruppe tatsächlich derartige Kaufangebote an Autos anbringen.

Der Senat forderte den Medieninhaber der "DFZ" auf, die vorliegende Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen.

Die Entscheidung im Langtext finden Sie auf der Homepage des Presserates (www.presserat.at).

SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG EINER LESERIN

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der beiden Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall hat der Senat 1 des Presserats aufgrund einer Mitteilung einer Leserin ein Verfahren durchgeführt (selbständiges Verfahren aufgrund einer Mitteilung). In diesem Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob ein Artikel den Grundsätzen der Medienethik entspricht. Von der Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, hat der Medieninhaber von "www.dfz21.at" Gebrauch gemacht.
Bisher hat sich der Medieninhaber der "DFZ - Die Floridsdorfer Bezirkszeitung" der Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht unterworfen.

Rückfragen & Kontakt:

Dr. Tessa Prager, Sprecherin des Senats 1, Tel.: 01/21312-1169

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | OPR0001