- 21.11.2014, 12:07:44
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Österreichs Wirtschaft steht hinter EU-Freihandelsabkommen mit USA
Abbau regulatorischer Handelshürden nützt vor allem KMU
Utl.: Abbau regulatorischer Handelshürden nützt vor allem KMU =
Wien (OTS/PWK820) - Der EU-Handelsministerrat wird bei seinem
heutigen Treffen in Brüssel die bisherige Handelsstrategie der EU im
Allgemeinen und die Pläne zu einem umfassenden Freihandelsabkommen
zwischen der EU und den USA (kurz TTIP) bekräftigen - ein aus Sicht
der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) wichtiges positives Signal.
Beim Freihandelsabkommen geht es in erster Linie um notwendige
Verbesserungen beim Austausch von Waren, Dienstleistungen und
Investitionen mit dem wirtschafts-, handelspolitisch und auch
strategisch wichtigsten Handelspartner der EU: durch die Abschaffung
der noch immer bestehenden Zölle, insbesondere für
industriell-gewerbliche Waren (die in sensiblen Sektoren wie im
Textil- und Bekleidungsbereich bei mehr als 20% liegen) und vor allem
durch den Abbau ungerechtfertigter "nicht-tarifärer Handelshemmnisse"
(z.B. Beseitigung von Bürokratie und Mehrfachzertifizierungen,
Annäherung technischer Vorschriften und Normen etc.). "All das liegt
mindestens so sehr im Interesse Europas wie in dem der USA", so
Kronberger.
Es profitieren sowohl international Großunternehmen als auch noch
mehr KMUs. Gerade KMUs sind überdurchschnittlich stark durch
Handelshemmnisse betroffen und tun sich ungleich schwerer als große
Unternehmen, die Kosten für Mehrfach-Regulierungen etc. zu tragen.
Mit dem Freihandelsabkommen könnten vielen KMUs, die bisher nicht
oder nur unter großem Risiko in die USA exportieren, neue
Möglichkeiten auf dem US-Markt erschlossen werden. Auch die
zahlreichen österreichischen Zulieferer würden profitieren.
Die Kritik, das Freihandelsabkommen würde geltende
EU-Sicherheits-, Umwelt-, Konsumentenschutz- und Sozialstandards
aushebeln, ist aus Sicht der Wirtschaft nicht gerechtfertigt.
Einerseits gibt es auch in den USA in vielen Bereichen sehr hohe
Schutzstandards (zB. Konsumentenschutz und Produkthaftung).
Andererseits ist eine gegenseitige Anerkennung oder Harmonisierung
von Standards nicht beabsichtigt, wenn diese in der USA und der EU
ein völlig unterschiedliches Schutzniveau regeln. Ein solches
gleichwertiges Schutzniveau von EU- und US-Bestimmungen ist z.B. beim
Chlorhuhn oder bei hormonbehandeltem Rindfleisch nicht gegeben.
Obwohl von manchen weiterhin das Gegenteil behauptet wird, war daher
von Anfang an die gegenseitige Anerkennung von mit Chlor
desinfizierten Hühnern oder von hormonbehandeltem Rindfleisch durch
die EU ausgeschlossen. Ebenso sind öffentliche Dienstleistungen wie
die Trinkwasserversorgung von den TTIP-Verhandlungen ausgeschlossen.
Aus Sicht der WKÖ ist es im ureigenen Interesse österreichischer
Unternehmen, wenn ihre Investitionen in den USA, die insgesamt
etliche Milliarden Euro betragen, durch ein reformiertes, modernes
und zeitgemäßes Investitionskapitel inklusive der Möglichkeit einer
Investor-Staat-Streitbeilegung mit klar definierten Voraussetzungen
geschützt werden.
Kronberger abschließend: "Auch im Jahr fünf nach Ausbruch der
globalen Wirtschaftskrise hat sich die EU noch nicht erfangen und
sinkt Europas Anteil am Welthandel sukzessive. Ein umfassendes
Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA birgt Chancen für
mehr Wachstum und Wohlstand auf beiden Seiten. Diese Möglichkeiten
sollten wir nutzen." Weitergehende Informationen der WKÖ zu TTIP sind
abrufbar unter wko.at/ttip. (SR)
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