- 03.11.2014, 13:31:13
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Volksanwalt Fichtenbauer prüft umstrittene Auflagen bei Rodungsbewilligung in Schwaz
Ursache der elf Jahre zurückliegenden Untätigkeit der Forstbehörde ist zu klären
Utl.: Ursache der elf Jahre zurückliegenden Untätigkeit der
Forstbehörde ist zu klären =
Wien (OTS) - Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer schaltet sich bei
einem Konflikt zwischen der Forstbehörde und einem Bauern in Schwaz
ein. Die BH Schwaz verpflichtete den Vater des Landwirts im Zuge von
bewilligten Agrarstrukturverbesserungen vor über 11 Jahren, auf
seinem Weideland einen künstlichen Hügel mit 25 Eichen als
Ausgleichsmaßnahmen zu errichten. 600 Quadratmeter seines Weidelandes
wären dadurch verloren gegangen. Die Bescheidauflagen setzte er daher
nicht um. Nun fordert die BH Schwaz vom Sohn die Umsetzung. "Es
stellt sich die Frage, ob diese Auflagen wirklich nötig waren. Davon
abgesehen ist derzeit auch unklar, was die Forstbehörde die letzten
11 Jahre getan hat", so Fichtenbauer.
Zu hinterfragen sei die Sinnhaftigkeit der damals vorgeschriebenen
und nach wie vor bestehenden Ausgleichsmaßnahmen. "Für die Errichtung
des künstlichen Hügels mussten 150 LKW mit Aushubmaterial vom Tal auf
den Berg geführt werden. Wie dies mit der Argumentation der Behörde,
ein naturnahes und ökologisch wertvolles Landschaftsbild zu schaffen,
vereinbar ist, ist zu prüfen", so Fichtenbauer. Sein Prüfverfahren
wird daher auch die Frage behandeln, ob die Auflagen der Behörde für
die Geländeveränderung einschließlich der Baumpflanzung sinnvoll
waren.
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