AK Wien Vollversammlung 11: Bußgelder des Kartellgerichts rasch zweckbinden
Wien (OTS) - Die Bundesregierung soll endlich Bußgelder des Kartellgerichts für den Verein für Konsumenteninformation (VKI) zweckwidmen - so wie das im Regierungsübereinkommen festgeschrieben ist. Die Vollversammlung der AK Wien verlangt die rasche Umsetzung des Regierungsübereinkommens.
Die vom Kartellgericht verhängten Strafen beruhen auf rechtwidrige Verhaltensweisen von Unternehmen. Die Leidtragenden sind die Konsumenten und Konsumentinnen. Daher sollen die Bußgelder dem Konsumentenschutz zufließen, etwa durch eine entsprechende Regelung im Kartellgesetz, fordert die Vollversammlung der AK Wien. Dieser Punkt im Regierungsübereinkommen sollte nicht nur auf dem Papier existieren, sondern rasch umgesetzt werden, verlangt die Vollversammlung.
(Forts.)
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