FPÖ-Stefan/Darmann: Keine Kompromisse im Kampf gegen Sexualstraftaten!
Konsequentes Maßnahmenpaket gegen sexuelle Übergriffe auf minderjährige, wehrlose und psychisch beeinträchtigte Personen unabdingbar
Wien (OTS) - "Einschlägig verurteilte Sexualstraftäter sind auf Lebenszeit von der Erziehung, Ausbildung und Beaufsichtigung minderjähriger sowie wehrloser oder psychisch beeinträchtigter Personen auszuschließen", fordern FPÖ-Justizsprecher NAbg. Mag. Harald Stefan und FPÖ-NAbg. Mag. Gernot Darmann als klare Neuerung im Strafrecht ein.
Die derzeit bestehende Regelung im Strafrecht ermöglicht es einschlägig vorbestraften Sexualstraftätern erneut ihren zum Tatzeitpunkt ausgeübten Tätigkeiten der Erziehung, Ausbildung und Beaufsichtigung Minderjähriger nachzugehen. Die Berücksichtigung eines auszusprechenden Tätigkeitsverbots im Bereich der Erziehung, Ausbildung und Beaufsichtigung wehrloser beziehungsweisen psychisch beeinträchtigter Personen ist im derzeit geltenden §220b StGB nicht vorgesehen. "Diese Regelung muss zum Schutz der schwächsten unserer Gesellschafft daher dringend verschärft werden" stellen Stefan und Darmann fest.
Die Anmaßung des Gesetzgebers, bei strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung von minderjährigen Personen, zwischen "bloß leichten Folgen" und "schweren Folgen" derartiger strafbarer Handlungen unter Ausnützung des bestehenden Vertrauensverhältnisses insbesondere in Erziehung, Ausbildung oder Beaufsichtigung Minderjähriger zu unterscheiden, habe bereits aus Respekt vor den Opfern und nicht zuletzt aufgrund der notwendigen Prävention durch Abschreckung einer klaren, unmissverständlichen gesetzlichen Normierung zu weichen.
Zur Umsetzung der Maßnahmen fordern die Freiheitlichen, dass einschlägige Vorstrafen im Strafregister nicht gelöscht werden und gesondert in einer "Strafregisterbescheinigung Sexualstraftaten gegen minderjährige, wehrlose sowie psychisch beeinträchtigte Personen" auszuweisen seien. Private und öffentliche Betreuungseinrichtungen und -organisationen seien zu verpflichten, diese Strafregisterbescheinigung vor der Einstellung zu verlangen. "Tun sie das nicht, muss das rechtliche Konsequenzen haben", betonen Stefan und Darmann.
"Eltern, Großeltern und sonstige Obsorgeberechtigte müssen darauf vertrauen können, dass ihre Kinder bzw. Schutzbefohlenen bei der Erziehung, der Ausbildung und der Beaufsichtigung in öffentlichen sowie auch in privaten Betreuungseinrichtungen und -organisationen keinen sexuellen Übergriffen ausgesetzt sind; erst recht nicht durch Wiederholungstäter", so Stefan und Darmann mit Nachdruck.
Rückfragen & Kontakt:
Freiheitlicher Parlamentsklub
Tel.: 01/ 40 110 - 7012
presse-parlamentsklub@fpoe.at
http://www.fpoe-parlamentsklub.at
http://www.fpoe.at