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Mitterlehner: Regierung arbeitet Programm Punkt für Punkt ab

EU-Kommission muss kritische Stellungnahmen zu Investitionsschutz bei Freihandelsabkommen berücksichtigen - Neues Entbürokratisierungspaket entlastet Wirtschaft und Konsumenten

Wien, 30. September 2014 (ÖVP-PD) Vizekanzler und Bundesminister Reinhold Mitterlehner sieht bei den offenen Fragen rund um die Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA
(TTIP) jetzt die neue EU-Kommission gefordert: "Die offenen Fragen zum Investitionsschutz sind von der EU-Kommission zu lösen, weil sie das Verhandlungsmandat innehat. Österreich hat mehrmals eingebracht, dass man rund um den geplanten Investitionsschutz die kritischen Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Konsultationsverfahren berücksichtigen muss", betonte Mitterlehner nach dem heutigen Ministerrat. Dieses Thema werde sowohl von der Öffentlichkeit als auch von der neuen Kommission mittlerweile skeptisch betrachtet und müsse daher neu bewertet werden. "Entscheidend ist, dass durch das 'right to regulate' jeder Vertragspartner das Schutzniveau nach eigenem Ermessen festlegen kann und europäische Standards respektiert werden. Wenn das gelingt, frage ich mich auch, ob wir den Investitionsschutz in seiner jetzigen Form brauchen. Künftig wird man den Bedenken jedenfalls mehr Gewicht einräumen müssen, auch wenn Österreich noch nie vor einem Schiedsgericht geklagt wurde und wir dafür auch keine praktische Gefahr sehen", so Mitterlehner. ****

Weiters hob Mitterlehner die aktuellen Weichenstellungen in der Regierungsarbeit nach der jüngsten Klausur hervor: "Die Regierung arbeitet einen Programmpunkt nach dem anderen ab und wird den Takt bei der Lösung von Problemen weiter erhöhen." Mitterlehner verwies beispielsweise auf die heute beschlossene Vorlage zur Novelle des Maß- und Eichgesetzes sowie neue Eichvorschriften. "Damit sorgen wir für eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands und entlasten Unternehmen und Konsumenten um rund 41 Millionen Euro im Jahr", so Mitterlehner.

Der Vizekanzler und Bundesminister hob auch das geplante neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz hervor, das noch im Oktober im Ministerrat beschlossen werden soll. "Die Novelle ist ausgewogen gestaltet und umfasst nicht nur Verschärfungen im Strafrahmen, sondern verhindert auch unverhältnismäßige Bestrafungen von Unternehmen bei nur leichter Fahrlässigkeit und in Bagatellfällen. Insgesamt bewirken die Änderungen eine bessere Verhältnismäßigkeit zwischen Strafe und Delikt", so Mitterlehner. Zum Beispiel sollen Fälle von leichter Fahrlässigkeit oder Bagatellfälle, wenn etwa eine Zulage oder eine Überstunde übersehen wird, nicht mehr zu Strafen führen. Bei Unterentlohnung wird die Verjährung klarer geregelt als bisher und tritt nach drei Jahren ein. Das bringt den Behörden die nötige Zeit, um effektiv zu verfolgen sowie den Firmen mehr Rechtssicherheit.

Anlässlich des heute stattfindenden Treffens zwischen Bund und Ländern, bei dem auch das Thema Asylpolitik auf der Agenda steht, sagte Mitterlehner: "Wir haben die angespannte Situation durch die Schaffung von 600 Plätzen für Flüchtlinge in Gebäuden der Bundesimmobiliengesellschaft in Wien kurzfristig gelöst. Zusätzlich zu dieser Übergangslösung geht es jetzt darum, gemeinsam mit Ländern und Gemeinden mittelfristige Lösungen auszuarbeiten", so Mitterlehner.

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