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FP-Gudenus: Islamische Kindergärten sowie Schulen müssen kontrolliert werden

Wie lange will Bürgermeister Häupl diesen Umtrieben noch zusehen?

Wien (OTS/FPD) - "Moscheen, islamische Gebetshäuser und radikal-islamische Vereine gehören rigoros überwacht, islamische Schulen und deren Unterricht genau kontrolliert sowie verwendete Schulbücher auf demokratiefeindliche Inhalte überprüft - das ist bereits eine langjährige Forderung der FPÖ-Wien! Geschehen, wie man nun sieht, ist bis dato nicht viel", kritisiert der freiheitliche Klubobmann im Wiener Rathaus, Mag. Johann Gudenus. Die Konsequenz sind wenigstens 140 junge Menschen, die in den vergangenen Wochen in den Heiligen Krieg gezogen sind, um sich dem IS anzuschließen.

Religionspädagoge Ednan Aslan etwa schätzt die Zahl der islamischen Kinderbetreuungsplätze, die von islamischen Vereinen geführt werden, auf rund 150. "Auch hier fehlt jede Form der Kontrolle, ob nicht bereits bei den Kleinsten der Nährboden für eine spätere Radikalisierung bereitet wird" stellt Gudenus fest, der gleichzeitig fordert, dass das Schulunterrichtsgesetz § 17 auch eingehalten und entsprechend exekutiert wird. Dieses besagt, dass religiöse, weltanschauliche oder politische Inhalte sich nach der Lebenserfahrung oft nicht klar von einander trennen lassen. Deshalb will diese Norm verhindern, dass religiöse oder weltanschauliche Symbole oder Lehrmittel zum Einfallstor (auch) von politischen Bekenntnissen mit ambivalenten, dem Bildungs- und Erziehungsauftrag zuwiderlaufenden Aussagengehalt in der Schule werden. Die zuständige Unterrichtsbehörde kann durch Verwaltungsvorschriften nähere Konkretisierungen treffen und dabei auch bestimmte Erkennungsmerkmale benennen, die nach ihrer Bewertung unter diese Regelung fallen.

Es gilt grundsätzlich: "Die oberste Leitung und Aufsicht über das gesamte Unterrichts- und Erziehungswesen steht dem Staate zu" (§ 1 Schule-Kirche-Gesetz 1868), was sich insbesondere auch auf "Lehrbücher" einschließlich der "Religionslehrbücher" bezieht (§ 7 leg. cit.). Konkret obliegt die "Leitung und Aufsicht" dem zuständigen ("Unterrichts-") Ministerium sowie den örtlichen Schulräten (§§ 9 f. leg. cit.). So hat sich die staatliche Aufsicht auf dreierlei zu beziehen: die entsprechenden Lehrpläne an Privatschulen bzw. für den Religionsunterricht, auf die hierfür verwendeten Unterrichtsbehelfe (Lehrbücher) und schließlich auf die konkrete Unterrichtsgestaltung.

Hier ist also Bürgermeister Häupl nun klar gefordert, endlich zu reagieren. "Wie lange will die Stadtregierung diesen Umtrieben noch zusehen", frag Gudenus abschließend.

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