- 24.09.2014, 17:30:21
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Nationalrat-Heinzl: Gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht dokumentiert erfolgreiche Verkehrspolitik in Österreich
Öffentliche Hand sorgt für zeitgemäße Mobilität
Utl.: Öffentliche Hand sorgt für zeitgemäße Mobilität =
Wien (OTS/SK) - Im Vorfeld der Debatte zum Gemeinwirtschaftlichen
Leistungsbericht im Nationalrat betonte SPÖ-Verkehrssprecher Anton
Heinzl am Mittwoch die Bedeutung des öffentlichen Verkehrs und
insbesondere des öffentlichen Nahverkehrs als zentrale Themen der
österreichischen Verkehrspolitik. "Der gemeinwirtschaftliche
Leistungsbericht dokumentiert die erfolgreiche Verkehrspolitik der
SP-geführten Bundesregierung, die Bedeutung des öffentlichen
Verkehrs, besonders des öffentlichen Nahverkehrs und stellt eine
zeitgemäße Mobilität sicher", so Heinzl. ****
Während früher Unternehmen wie die ÖBB direkt gefördert wurden, wird
jetzt gezielt investiert. Die Schwerpunkte liegen einerseits beim
Ausbau der Infrastruktur, andererseits in der Förderung günstiger
Zugtickets im Nahverkehr und auf der Verlagerung des Güterverkehrs
von der Straße auf die Schiene. "Die Zahlen und Fakten des
gemeinschaftlichen Leistungsberichts sprechen eine eindeutige
Sprache", so Heinzl. So wurden insgesamt 77,1 Millionen
Eisenbahnkilometer gefördert. Davon haben im Vorjahr fast 250
Millionen Passagiere profitiert. "Das ist gegenüber dem Jahr 2012 ein
Plus von rund vier Prozent", resümiert Heinzl.
Heinzl betonte die Bedeutung des Instruments von Straf-
beziehungsweise Bonuszahlungen im Fördersystem. "Zugausfälle,
Verspätungen und sonstige Mängel führen zu einer Kürzung der
Förderungen. Bei Übererfüllung der vereinbarten Zielwerte bei
Pünktlichkeit und Kundenzufriedenheit gibt es Bonuszahlungen", so
Heinzl. Damit werde ein besonderer Leistungsanreiz geschaffen.
Außerdem führen die Förderungen an die Eisenbahnverkehrsunternehmen
zu leistbaren Tarifen im Personennahverkehr und zu einer Erhöhung des
Modal Split zwischen Bahn und Straße zu Gunsten der Bahn, d.h.
weniger Schwerverkehr auf Österreichs Straßen.
Heinzl wies weiters auf ein Novum im Verkehrsausschuss hin: Erstmals
wird ein Initiativantrag durch einen Beschluss des
Verkehrsausschusses einer sogenannten Ausschussbegutachtung
unterzogen. Das bedeutet, dass der Ausschuss selbst einen
Gesetzestext an betroffene Institutionen zur Begutachtung aussendet.
Im konkreten Fall handelt es sich um eine Bestimmung in der
Straßenverkehrsordnung, die die Möglichkeit schaffen soll, dass sich
die von einer Landesregierung erteilten Bescheide auf zwei oder
mehrere Bundesländer erstrecken können. Heinzl erwartet sich von
dieser Ausschussbegutachtung aufklärende Stellungnahmen durch die
betroffenen Institutionen. Ebenso ist die Anwendung dieser
Geschäftsordnungsmaßnahme ein Zeichen für ein starkes
österreichisches Parlament und die intensive Arbeit des
Verkehrsausschusses. (Schluss) kg
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