- 24.09.2014, 09:05:15
- /
- OTS0024 OTW0024
Ungültige AGB-Klauseln bei Contipark
VKI mit Verbandsklage gegen Parkgaragenunternehmen erfolgreich
Utl.: VKI mit Verbandsklage gegen Parkgaragenunternehmen erfolgreich =
Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ging -
im Auftrag des Sozialministeriums - gegen mehrere Klauseln in den AGB
der Contipark International Austria GmbH vor. In der Kritik stand
dabei vor allem die Praxis des Unternehmens, für Zahlungen ohne
Lastschriftverfahren zusätzliche Gebühren zu verrechnen. Solche
"Strafentgelte" sind seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes
2009 verboten. Der VKI bietet Konsumenten noch bis Dienstag
30.09.2014, die Möglichkeit, sich an einer kostenlosen Sammelaktion
zur Rückforderung unrechtmäßiger bezahlter Beträge zu beteiligen.
"Nimmt der Nutzer nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teil, hat
er für den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand ein
Bearbeitungsentgelt in Höhe von monatlich EUR 5,00 brutto zu zahlen."
Mit dieser Klausel wandte sich Contipark gegen Kunden, die eine
alternative Zahlungsvariante gewählt hatten. Darüber hinaus
verrechnet das Unternehmen auch dann fünf Euro, wenn Kunden zur
Vorankündigung des Kontoeinzugs keine gültige E-Mailadresse bekannt
gegeben hatten. Beide Klauseln beurteilte das Landesgericht Salzburg
als unzulässig.
Die Verrechnung von zusätzlichen Entgelten für die Bezahlung per
Zahlschein oder Onlinebanking ist gemäß Zahlungsdienstegesetz
verboten. Darüber hinaus ist eine gültige E-Mailadresse keine
Voraussetzung für die Teilnahme an einem Lastschriftverfahren,
urteilte das Gericht. Insgesamt wurden acht von neun eingeklagten
AGB-Klauseln als gesetzwidrig eingestuft. Weitere Bestimmungen
betrafen u.a. die Bereiche Haftung und Datenschutz. Das Urteil ist
nicht rechtskräftig.
"Mit dem aktuellen Urteil haben wir nun eine weitere Entscheidung
gegen ein Unternehmen, das auch nach 2009 weiterhin unrechtmäßig
Zahlscheinentgelte verrechnete", erklärt VKI-Jurist Mag. Joachim
Kogelmann. "Betroffene Konsumenten, die solche Gebühren in der
Vergangenheit bezahlt haben, können diese nun zurückfordern."
SERVICE: Das Urteil ist im Volltext auf verbraucherrecht.at
abrufbar. Noch bis 30.09.2014 können sich Konsumentinnen und
Konsumenten an der laufenden VKI-Sammelaktion zur Rückforderung von
Zahlscheinentgelten beteiligen. Die Teilnahme ist kostenlos. Weitere
Informationen und Anmeldung gibt es ebenfalls unter
www.verbraucherrecht.at.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NKI






