- 16.09.2014, 09:30:31
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Diakonie zur Enquete-Kommission "Würde am Ende des Lebens"
Verankerung des Verbots der Tötung auf Verlangen in der Verfassung nicht sinnvoll
Utl.: Verankerung des Verbots der Tötung auf Verlangen in der
Verfassung nicht sinnvoll =
Wien (OTS) - Die Diakonie Österreich spricht sich gegen eine
Verankerung des Verbots der Tötung auf Verlangen sowie eines Rechts
auf menschenwürdiges Sterben in der Verfassung aus.
"Tötung auf Verlangen ist in Österreich strafrechtlich verboten, das
ist ausreichend", zitiert Direktor Michael Chalupka die
Diakonie-Stellungnahme an die Enquete-Kommission "Würde am Ende des
Lebens". "An diesem strafrechtlichen Verbot soll aus Sicht der
Diakonie weder gerüttelt werden, noch soll es in Verfassungsrang
gehoben werden", betont Chalupka, denn das Verfassungsrecht sei kein
geeignetes Mittel, um derartige weltanschauliche bzw. ethische
Konflikte im demokratisch-pluralen politischen Gemeinwesen zu lösen.
Zudem sei zu bedenken, dass es im medizinischen Alltag aufgrund der
Komplexität der Situationen immer wieder zu Unsicherheiten komme,
welches medizinische Tun oder Unterlassen ein Verstoß gegen das
Verbot der aktiven Sterbehilfe ist. Eine Verankerung in der
Verfassung würde zu dieser Verunsicherung beitragen und womöglich das
Patientenverfügungsgesetz aushöhlen. "Sowohl für PatientInnen und
ihre Angehörigen, als auch für ÄrztInnen sind diese Situationen
komplex und emotional belastend. Man kann ihnen kaum durch strikte
oder eng umrissene rechtliche Regelungen vom grünen Tisch aus gerecht
werden. Aus evangelischer Sicht ist dem Gewissen der Einzelnen ein
Entscheidungs- und Handlungsspielraum einzuräumen," so Chalupka.
Entsprechend fordert die Diakonie Österreich in ihrer Stellungnahme,
extreme Einzelfälle, in denen sich Dritte angesichts des Leides und
des Bittens Sterbewilliger in unerträglichen Gewissenskonflikten
wiederfinden, nicht zu übergehen. Statt einer Verfassungs-Debatte
trete die Diakonie für eine Diskussion ein, wie solchen "tragic
choices" besser entsprochen werden kann. Hier verweist die Diakonie
auch auf die Position der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in
Europa (GEKE): "Dem Umstand, dass moralische Tragödien vorkommen
können, ... könnte eher durch den rechtlichen Ausweg entsprochen
werden - wie es tatsächlich in einigen Ländern der Fall ist -,
seltene und extreme Fälle strafrechtlich nicht zu verfolgen und daher
die fälligen Rechtswege nicht zu befolgen."
Hospiz- und Palliativversorgung: Einiges zu tun!
Die Prüfung von Möglichkeiten des Ausbaus des Hospiz- und
Palliativwesens begrüßt die Diakonie Österreich ausdrücklich.
"Hospiz- und Palliativversorgung sind in Österreich nicht
flächendeckend verfügbar und nicht ausreichend öffentlich finanziert.
Hier gibt es einiges zu tun", so Chalupka. Doch warnt die Diakonie
gleichzeitig vor falschen Alternativen: "Die Diskussion in Österreich
wird - unter der Überschrift "Ausbau der Palliativversorgung statt
aktive Sterbehilfe" - als eine Entweder-Oder-Debatte geführt. Doch
weder führt eine striktere rechtliche Ausgestaltung des Verbots der
Tötung auf Verlangen automatisch zu einem besseren Ausbau des Hospiz-
und Palliativwesens, noch entbindet der Ausbau von Hospiz- und
Palliativversorgung von der gesellschaftlichen Debatte über Formen
der aktiven Sterbehilfe."
Den genauen Wortlaut der Stellungnahme der Diakonie Österreich zur
Aufforderung der parlamentarischen Enquete-Kommission "Würde am Ende
des Lebens" finden Sie hier:
http://www.ots.at/redirect/wuerde
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