- 03.09.2014, 11:16:44
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VP-Dworak ad Projekt Elisabethallee/Seckendorff-Gudent-Weg: Mitsprache der Anrainer verhindert
Wer nach § 70a der Wr. Bauordnung baut, der kann sofort beginnen
Utl.: Wer nach § 70a der Wr. Bauordnung baut, der kann sofort
beginnen =
Wien (OTS) - Die nach langen Diskussionen mit der zuständigen
Stadträtin Maria Vassilakou und der Magistratsabteilung 21 in Bauland
gewidmete Fläche Ecke Elisabethallee/Seckendorff-Gudent-Weg in
Hietzing soll nun bebaut werden. Der beauftragte Architekt hat das
Projekt mit drei Objekten und 15 Wohnungen nach § 70a Wr. Bauordnung
eingereicht. Dies ermöglicht das Bauen ohne ein Bauverfahren mit den
Anrainerinnen und Anrainern. Theoretisch könnte sofort mit den
Arbeiten auf dem Grundstück begonnen werden. Erst kürzlich ist das
Bauprojekt ins Gerede gekommen, hat doch die ursprüngliche
Bauwerberin UWS Privatstiftung im letzten Dezember das Grundstück
mitsamt der Bauplanung an die "Real-Treuhand Projekt und Bauträger
GmbH" um 3,415.000 Euro verkauft und einen Widmungsgewinn von mehr
als 2,7 Mio. Euro erzielt.
"Der Bezirk hat sich vehement gegen das große Bauvorhaben in dieser
Lage und auf diesem ungeeigneten Grundstück ausgesprochen, leider
ohne Erfolg", so Gemeinderat Bernhard Dworak, Bezirksparteiobmann der
ÖVP Hietzing. Unklar erscheinen auch die Umstände der von den Grünen
unterstützten Umwidmung. Der grüne "Schattenstadtrat" Christoph
Chorherr hat offenbar drei Sozialwohnungen als Bedingung für die
Umwidmung des bisherigen Grünareals in Bauland gefordert. "Jetzt ist
aber nicht geklärt, ob die Realtreuhand an die Zusagen der UWS
Privatstiftung gebunden ist", so Dworak weiter.
"Das Bauen nach § 70a hebelt die Anrainerrechte aus, da sofort mit
den Arbeiten begonnen werden kann. So schafft man Tatsachen und
benachteiligt die Anrainer. Immer öfters wird diese Vorgangsweise
angewandt, die eine eklatante Beschneidung der Rechte der Anrainer
bedeutet. Ohne ordentliche Verfahren unter Einbeziehung aller
Anrainer/innen dürfen Bauverfahren nicht umgesetzt werden", so Dworak
abschließend.
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