• 27.08.2014, 11:30:31
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6.000 Menschen in NÖ wandten sich 2012/2013 mit Problemen an die Volksanwaltschaft

Prüfbericht zeigt Schwachstellen bei Bauverfahren, Mindestsicherung und Abgabenwesen auf

Utl.: Prüfbericht zeigt Schwachstellen bei Bauverfahren,
Mindestsicherung und Abgabenwesen auf =

Wien (OTS) - Rund 6.000 Menschen in NÖ wandten sich in den Jahren
2012/2013 mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft. Ihre
Probleme bezogen sich vor allem auf Bauverfahren, die
Bedarfsorientierte Mindestsicherung sowie Landes- und
Gemeindeabgaben. "Die Volksanwaltschaft steht all diesen Menschen zur
Seite, sie informiert über die Rechtslage, erteilt Auskünfte und
stellt Informationen zur Verfügung. Ist ein Fehler der Behörden zu
vermuten, leiten wir umgehend ein formelles Prüfverfahren ein", sagt
Dr. Gertrude Brinek, Vorsitzende der Volksanwaltschaft.

Die Volksanwaltschaft hat in den Jahren 2012/2013 1.149 Prüffälle
über die NÖ Landes- und Gemeindeverwaltung abgeschlossen - um fast
ein Fünftel mehr als in den Jahren zuvor. Im Bereich des präventiven
Menschenrechtsschutzes haben die Kommissionen der Volksanwaltschaft
in Niederösterreich bisher rund 162 meist unangekündigte Kontrollen
in Einrichtungen, in denen es zu Freiheitsentzug kommt oder kommen
kann, durchgeführt.

Brinek: Unzumutbare Verzögerungen bei Bauverfahren

Die Volksanwaltschaft stellt Mängel im Bauwesen fest. Immer wieder
kommt es zu unzumutbaren Verfahrensverzögerungen. So hat die
Baubehörde der Gemeinde Brand-Laaben elf Jahre benötigt, um über
einen Antrag auf nachträgliche Baubewilligung zu entscheiden. Damit
wurde die gesetzliche Entscheidungsfrist um ein Vielfaches
überschritten. "Die Behörde blieb neun Jahre völlig untätig, da der
betreffende Akt nicht mehr auffindbar war", stellt Brinek fest. Sie
fordert: "Behörden haben ihre Akten jedenfalls so zu verwalten, dass
sie ihren Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen können."

Kräuter: Mängel bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter kritisiert, dass das Land NÖ in
gesetzwidriger Weise die erhöhte Familienbeihilfe bei der Bemessung
der Bedarfsorientierten Mindestsicherung als Einkommen angerechnet
hat. "Dies widerspricht der 15a B-VG Vereinbarung zwischen Bund und
Ländern und stellt Betroffene vor gravierende finanzielle Probleme",
so Kräuter. Kräuter zeigt sich erfreut darüber, dass das Land NÖ
diese Praxis aufgrund der Kritik der Volksanwaltschaft und
Interessenvertretungen abgestellt hat. Die Volksanwaltschaft konnte
außerdem die im August 2013 geplante Änderung des
Mindestsicherungsgesetzes verhindern, mit der es zu einer
gleichheitswidrigen finanziellen Benachteiligung von Menschen mit
Behinderung gekommen wäre. "Mit dieser Gesetzesänderung wäre die
Mindestsicherung für volljährige Menschen mit Behinderung, die
Anspruch auf Familienbeihilfe haben, um zumindest ein Viertel gekürzt
worden", stellt Kräuter fest.

Fichtenbauer: Widersinnige Kanalgebühren für Zubauten ohne
Kanalanschluss

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer kritisiert das NÖ Kanalgesetz.
"Für nachträgliche Zubauten an Häusern muss eine sogenannte
Ergänzungsabgabe zur Kanaleinmündungsabgabe entrichtet werden. Dies
unabhängig davon, ob der Zubau an den Kanal angeschlossen ist oder
nicht", so Fichtenbauer. Eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern,
die etwa Wintergärten errichtet, muss daher Kanalgebühren von
mehreren Hundert Euro bezahlen. Fichtenbauer fordert eine zeitgemäße
Gesetzesanpassung: "Eine gesetzliche Ausnahmebestimmung für derartige
Fälle ist dringend geboten."

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