ÖH zum Urteil Josef S.
Katastrophale Auswüchse des (Un-)Rechtsstaates
Wien (OTS) - Die Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH) zeigt sich vom Ausgang des Prozesses Josef S. mehr als bestürzt. Der katastrophale Ablauf und die kafkaesken Hintergründe des Verfahrens sowie der Anklage sind eines Rechtsstaates nicht würdig. "Polizei und Staatsanwaltschaft können aktuell durch einzelne Paragraphen im Strafgesetzbuch (StGB), wie §274 Landfriedensbruch, willkürlich Leute festhalten und anklagen. Josef S. saß deswegen ein halbes Jahr in Untersuchungshaft und wurde jetzt trotz nicht existenter Beweise verurteilt. Antifaschistisches Engagement darf keinesfalls im Keim erstickt werden. Nie wieder darf eine Person in Österreich dermaßen lange Zeit unbegründet in Untersuchungshaft verbringen oder verurteilt werden. Wir fordern daher eine unmittelbare Reform des Strafgesetzbuches, mit dem Ziel, demokratiefeindliche Paragraphen aus dem Gesetz zu streichen", fordert Florian Kraushofer vom Vorsitzteam der ÖH.
Weiters zeige das Verfahren, mit welcher Willkür hier antifaschistisch aktiven Menschen in Österreich gegenübergetreten wird. "Trotz Beweismangels wurde Josef S. nicht aus der Untersuchungshaft entlassen und bis zum letzten Tag wie ein Schwerverbrecher behandelt. Vor Gericht versuchte die Staatsanwaltschaft dann, die Tat durch konstruierte und inszenierte Umstandsbeweise plausibel zu machen", so Kraushofer. Josef S. wurde durch dieses Vorgehen ein halbes Jahr sein Lebens geraubt, eine persönliche Tragödie, die kaum nachzuvollziehen ist und jetzt durch ein ungerechtes Urteil noch zusätzlich verschlimmert wird. "Ein solches Vorgehen ist einem Rechtsstaat unwürdig und wird von uns strengstens abgelehnt. Die Grundrechte für politisches Engagement müssen bewahrt werden", so Kraushofer noch einmal abschließend.
Außerdem ruft die ÖH zur Demonstration gegen die Kriminalisierung von Antifaschismus am Samstag, 26. Juli am Stephansplatz auf.
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