- 16.07.2014, 11:24:42
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"Am Schauplatz Gericht" über "Das unerwartete Erbe"
Am 17. Juli um 21.05 Uhr in ORF 2
Utl.: Am 17. Juli um 21.05 Uhr in ORF 2 =
Wien (OTS) - In der aktuellen, von Maria Zweckmayr und Ludwig Gantner
gestalteten Folge von "Am Schauplatz Gericht" geht es am Donnerstag,
dem 17. Juli 2014, um 21.05 Uhr in ORF 2 um böse Überraschungen beim
Erben. Wenn kurz nach dem Tod einer Verwandten ein Rettungsfahrer,
eine Krankenpflegerin oder ein Nachbar mit einem Testament auftaucht,
sind die Angehörigen meist nicht gerade begeistert. Vor allem dann,
wenn es um viel Geld oder um wertvolle Immobilien geht. Bei Gericht
wird dann nachträglich erörtert, ob die Verstorbenen geistig
überhaupt noch in der Lage waren, ein gültiges Testament zu
verfassen.
Nach dem Tod ihrer Ziehmutter war Frau S. aus Wien davon überzeugt,
dass sie das Haus, in dem sie gemeinsam mit ihr gewohnt hat, erben
wird. Schließlich gab es ja ein entsprechendes Testament. Beim Notar
erfuhr sie allerdings, dass die Ziehmutter das Haus einem jungen
Rettungsfahrer vermacht hat. Dieser klagt Frau S. auf Räumung.
Die greise Frau K. aus Guntramsdorf hat mehrere Testamente verfasst.
Erst sollte ihre Nichte erben, dann die Ärztin von gegenüber und dann
setzte sie in ihrem letzten Testament einen Nachbarn und ihre
Pflegerin als Erben ein. Zum Zeitpunkt des Testaments hatte sie zwar
schon einen Sachwalter, aber die Unterschrift erfolgte beim Notar.
Dieser glaubte ihr, dass das ihr freier Wille war. Die Nichte ging zu
Gericht, der Streitwert beträgt 800.000 Euro.
Frau M., eine Pflegerin, zog 2005 zur wohlhabenden Frau B. in ein
nobles Wiener Innenstadtpalais. Ihre Beziehung zur kinderlosen alten
Dame sei so innig gewesen, sagt sie, dass Frau B. sie adoptieren und
ihr das gesamte Vermögen hinterlassen wollte: 5,3 Millionen Euro. Das
gefiel dem langjährigen Freund und Anwalt von Frau B. nicht. Denn ein
älteres Testament sah vor, dass seine beiden Kinder die Hälfte des
Vermögens erben sollten. Frau M. wurde angezeigt und wegen schweren
Betrugs zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Frau M. beteuert
aber, dass sie schuldlos sei, und kämpft um die Wiederaufnahme des
Strafprozesses.
Die Sendung ist nach der TV-Ausstrahlung sieben Tage auf der
Video-Plattform ORF-TVthek (http://TVthek.ORF.at) als Video-on-Demand
abrufbar
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