- 30.06.2014, 12:21:22
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"Bin eine glühende Verfechterin eines starken Landtags"
Landtagspräsidentin Nußbaumer: Landtag bietet die Möglichkeit, den Weg des Landes selbst zu bestimmen
Utl.: Landtagspräsidentin Nußbaumer: Landtag bietet die Möglichkeit,
den Weg des Landes selbst zu bestimmen =
Bregenz (OTS/VLK) - "Unser Landtag ist mehr denn je ein
Zukunftsmodell, das uns die Möglichkeit gibt, unseren Weg selbst zu
bestimmen." Das sagte Landtagspräsidentin Gabriele Nußbaumer am
Montag, 30. Juni 2014, im Landhaus in ihrem Resumee der laufenden
Legislaturperiode, die diese Woche mit der zweitägigen
Rechenschaftsdebatte zu Ende geht.
Es gelte daher sich zentralistischen Tendenzen entgegen zu stellen
und die Bedeutung des Vorarlberger Landtags bewusst zu machen,
betonte Nußbaumer. Das Landesparlament habe in vielen Bereichen
beispielgebende Modelle entwickelt, etwa in Sachen Energieautonomie,
bei der Frühpädagogik oder bei der Ausbildungs- und Jobgarantie für
Jugendliche.
Mit Blick auf die Landtagswahl im September appellierte Nußbaumer
an alle Wahlberechtigten, insbesondere Erstwähler und Jungwähler, ihr
Stimmrecht wahrzunehmen: "Die Demokratie lebt von mündigen
Bürgerinnen und Bürgern, von ihrer Mitwirkung. Wählen bedeutet
mitentscheiden. Und Mitentscheiden ist durch das Demokratiepaket, das
der Vorarlberger Landtag beschlossen hat, wesentlich verbessert
worden. Ich ermuntere vor allem die Jugend, von ihrem Wahlrecht
Gebrauch zu machen und an der Zukunft des Landes, an ihrer Zukunft,
mitzuwirken."
In der auslaufenden Legislaturperiode ist der Vorarlberger Landtag
47 mal zusammengetreten, dazu kommen 341 Ausschusssitzungen. 81
Landesgesetze wurden beschlossen, dazu kommen elf Änderungen der
Landesverfassung und 18 Bund-Länder-Vereinbarungen gemäß Art.15a der
Bundesverfassung. Zu den herausragenden Leistungen zählte Nußbaumer
die Landtags- und Demokratiereform mit der Aufnahme von Bürgerinnen-
und Bürgerräten in die Verfassung, der Stärkung des
Persönlichkeitswahlrechts und der Verankerung von
Untersuchungsausschüssen als Minderheitenrecht.
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