SJ-Herr erfreut über Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung!
Erster Schritt gegen überbordenden Überwachungsstaat
Wien (OTS) - Seit 1. April 2012 wurden in Österreich aufgrund einer EU-Richtlinie Verkehrsdaten der Kommunikationsmedien (Telefon, Internet) aufgezeichnet. Das bedeutet, dass seitdem alle Informationen, wie etwa wann wir jemanden angerufen oder jemandem eine E-Mail geschrieben haben und wann wir mit welcher IP-Adresse online waren für 6 Monate ohne begründeten Verdacht gespeichert wurden.
"Damit wurde das essentielle Recht auf Privatsphäre verletzt, obwohl es nach wie vor keine Indikatoren gibt, dass die Vorratsdatenspeicherung bei der Verbrechensaufklärung hilft und somit effektiv wäre. Die Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofes kam daher nicht unerwartet und ist sehr zu begrüßen!", kommentiert Julia Herr, Vorsitzende der Sozialistischen Jugend Österreich, die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) wonach die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist und abgeschafft gehört. "Das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz ist kostbar und darf das Recht auf Unschuldsvermutung nicht aushebeln!", schließt Herr.
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