VfGH kippt Vorratsdatenspeicherung in Österreich - WKÖ-Singer: "Außer Spesen nix gewesen"
WKÖ-Fachverband Telekom/Rundfunk begrüßt das überfällige Ende der Vorratsdatenspeicherung: "Sollte als klares Signal an den Gesetzgeber verstanden werden"
Wien (OTS/PWK458) - Nachdem vor wenigen Wochen der EuGH die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung aufgehoben hat, hat auch der Verfassungsgerichtshof die österreichische Umsetzung in seiner heutigen Entscheidung verworfen. Es wurde bis dahin teils kontrovers diskutiert, ob die Umsetzung hierzulande doch den Vorgaben des EuGH genügen könnte, allerdings überwogen zuletzt doch die Zweifler aus Rechtslehre und Praxis. "Es gibt damit keine Vorratsdatenspeicherung mehr. Das sollte als klares Signal an den Gesetzgeber verstanden werden, das Thema nicht wieder aufzugreifen", unterstreicht Günther Singer, Obmann des Fachverbandes Telekom/Rundfunk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Das Aus für die Vorratsdatenspeicherung dürfe jedoch nicht zur Ausweitung anderer Befugnisse der Sicherheitsbehörden führen: "Diesbezüglich ist ist nach wie vor Wachsamkeit geboten."
Die intensiven Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger durch Speicherung ihrer Verbindungsdaten haben zu keinem nachweisbaren Erfolg bei der Bekämpfung von schweren Verbrechen und Terrorismus geführt. Hierzu konnten schon die Vertreter unserer Regierung vor dem EuGH nicht Gegenteiliges belegen. "Außer Spesen nix gewesen", kritisiert Fachverbandsobmann Singer: "Die Vorratsdatenspeicherung hat nicht nur das Vertrauensverhältnis zwischen Kunden und Anbieter belastet, sondern auch die Telekommunikationsbranche mit hohen Kosten belastet, die nur teilweise ersetzt wurden."
Auf der anderen Seite konnte der Fachverband Telekom/ Rundfunk bei der Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung eine möglichst grundrechtsschonende und die Datensicherheit wahrende Umsetzung erreichen. Angesichts der Grundrechtseingriffe zwar nur ein schwacher Trost. Allerdings zeigte die Einrichtung der Durchlaufstelle zur Beauskunftung der Daten, dass man damit zumindest ein datensicheres Instrument geschaffen hat, das Beauskunftungen auf Telefonanfragen oder Fax, wie bis dato nicht unüblich, wirksam unterbunden hat. Der mit der Durchlaufstelle erreichte hohe Sicherheitsstandard und die Transparenz durch statistische Erfassung der Anfragen als Novum sollten daher in Zukunft auch für andere behördliche Maßnahmen unbedingt erhalten bleiben. (JR)
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