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Vorratsdatenspeicherung: Jarolim begrüßt Aufhebung durch VfGH - "Regelung war weit überzogen"

Wien (OTS/SK) - "Dass der VfGH die Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung mit sofortiger Wirkung aufgehoben hat, ist erfreulich und kam nicht unerwartet", begrüßt SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim die heute verkündete Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. "Auch der VfGH hat damit - wie schon der EuGH davor - die Bedenken der SPÖ bestätigt, dass die EU-Richtlinie weit überzogene Maßnahmen vorgesehen hat, die innerstaatlich umgesetzt werden mussten." Man müsse sich nun die Entscheidung auch im Lichte der stark restriktiven Vorgaben des EuGH ansehen, so Jarolim am Freitag. ****

Die SPÖ hatte die EU-Richtlinie von Beginn an kritisch gesehen, weil damit ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte verbunden war. Sie wurde in Österreich auch nur im geringstmöglichen Ausmaß umgesetzt. Der VfGH hat nun mit Verweis auf den unverhältnismäßig starken Eingriff in die Grund- und Menschenrechte die Bestimmungen aufgehoben. "Auch die Skepsis der SPÖ von Beginn an, dass die Datenspeicherung zu breit gestreut sei und nicht gezielt auf die Bekämpfung schwerer Delikte abstellt, wurde vom Verfassungsgerichtshof, vollinhaltlich bestätigt", begrüßt Jarolim den heutigen Entscheid. (Schluss) sc/ah

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