Karlheinz Töchterle: Hochschulrankings bieten Standortbestimmung, erfordern aber differenzierten Blick
Rankingdebatte im Wissenschaftsausschuss - neues ÖH-Wahlrecht als Anreiz für höhere Wahlbeteiligung
Wien (OTS/ÖVP-PK) - "Die Vermessung der Hochschulen - was Rankings (nicht) können" - unter diesem Titel wird im heutigen Wissenschaftsausschuss des Nationalrats die Methodik und Aussagekraft von Hochschulrankings thematisiert. "Ein differenzierter Blick tut jedenfalls Not, da Quantifizierung und Messbarkeit von Lehre und Forschung grundsätzlich sehr schwierig sind", unterstrich Wissenschafts- und Forschungssprecher Abg. Dr. Karlheinz Töchterle in der Debatte. Die Indikatoren kennend, dienten Rankings jedenfalls als "Standortbestimmung - sowohl für einzelne Hochschulen als auch den Standort insgesamt", so Töchterle. Hochschulrankings seien zudem ständig im (medialen) Diskurs, "gerade auch deshalb müssen wir sie ernst nehmen, tragen sie doch zur Einschätzung von Hochschulen bei, andererseits versuchen sie zu messen, was vielfach nicht messbar ist".
Einen Einblick in das von der EU geförderte und jüngst erstmals präsentierte "U-Multirank" gab Don F. Westerheijden vom in Enschede (Niederlande) angesiedelten Center for Higher Education Policy Studies (CHEPS), das maßgeblich bei der Entwicklung des neuen Hochschulrankings war. Generell schneiden die heimischen Hochschulen bei der Forschung sehr gut ab, Verbesserungspotenzial gibt es insbesondere im Bereich der Lehre, wo im Rahmen der Testphase der Studienplatzfinanzierung und der damit erzielten Verbesserung der Betreuungsrelationen, aber auch mit Bewusstseinsmaßnahmen wie dem Lehre-Staatspreis "Ars Docendi" zuletzt Maßnahmen gesetzt wurden. Als weitere Auskunftsperson stand Karl-Heinz Leitner vom Austrian Institute of Technology (AIT) zur Verfügung. Er hat sich als Mitglied des Autor/innenteams des jüngst dem Parlament übermittelten Österreichischen Forschungs- und Technologieberichts 2014 intensiv mit Rankings, insbesondere im Innovationsbereich, befasst.
Weiters auf der Tagesordnung des heutigen Wissenschaftsausschusses steht die Novelle des Hochschülerschaftsgesetzes (HSG), die auf Basis eines gemeinsamen Vorschlags der ÖH-Bundesvertretung und der Aktionsgemeinschaft erarbeitet wurde. "Dieser Schulterschluss machte eine zügige Umsetzung möglich", so der ÖVP-Wissenschaftssprecher. Töchterle sieht in den Änderungen insbesondere mit Blick auf die Direkt- sowie Briefwahl einen Anreiz für eine Steigerung der ÖH-Wahlbeteiligung, war diese in den vergangenen Jahren bekanntlich doch sehr gering. Der ÖVP-Wissenschaftssprecher verweist weiters auf eine Neuerung, die den Mobilitätsgedanken im Hochschulbereich berücksichtigt: Künftig gilt das aktive und passive Wahlrecht unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
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