- 27.05.2014, 18:40:14
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Hundstorfer kündigt Opt-In-Lösung bei NFC-Bankomatkarten an
Konsumentenschutzausschuss fordert Basiskonto für alle
Utl.: Konsumentenschutzausschuss fordert Basiskonto für alle =
Wien (PK) - Das kontaktlose Bezahlen von Kleinbeträgen mit den neuen
NFC-Bankomatkarten ist nun auch ein Fall für den
Konsumentenschutzausschuss. In der heutigen Sitzung herrschte
Einstimmigkeit über einen Antrag der Regierungsparteien, der auf der
von einzelnen Banken bereits angebotenen Opt-In-Lösung aufbaut und
nun Bundesminister Hundstorfer auffordert, in weiteren Gesprächen die
Wahlmöglichkeit der KundInnen sowie eine bessere Information über die
neue Zahlungstechnologie sicherzustellen. Konsens bestand auch in der
Frage eines Basiskontos für alle. Ein diesbezüglicher Antrag von SPÖ
und ÖVP wurde ebenfalls einstimmig angenommen. Kein Gehör fanden
hingegen die Grünen mit ihrer Forderung nach Abschaffung der
Überziehungszinsen sowie die Freiheitlichen, die in einer Initiative
einen Gebührenstopp bis 2018 verlangten. In einer Aktuellen
Aussprache kündigte Minister Hundstorfer eine Sichtung der
zahlreichen Gütesiegel an.
KundInnen sollen Wahlmöglichkeit bei kontaktlosem Bezahlen haben
Beim kontaktlosen Bezahlen mit der NFC-Bankomatkarte sollen die
KundInnen eine Wahlmöglichkeit im Sinne eines Opt-Out/Opt-In haben.
Dies ist im Kern die Forderung eines gemeinsamen
Entschließungsantrags (445/A(E)) von SPÖ und ÖVP, den bei der
Abstimmung auch die Opposition unterstützte. Die beiden
Konsumentenschutzsprecherinnen der Regierungsparteien Angela Lueger
(S) und Angela Fichtinger (V) begrüßten grundsätzlich das bereits
bestehende Opt-In-Angebot der österreichischen Geldinstitute,
ersuchten Minister Hundstorfer aber noch um weitere Gespräche mit dem
Bankensektor, um eine effektive Wahlmöglichkeit sowie die klare,
einfache und transparente Gestaltung der Zustimmung oder des
Abbestellens bzw. der Deaktivierung der NFC-Variante sicherzustellen.
Auch sollten die VerbraucherInnen über die neue Zahlungstechnologie
und über ihre Wahlmöglichkeit umfassend informiert werden.
Die Grünen wiederum brachten ihre durchaus kritische Haltung zur NFC-
Bankomatkarte in einem eigenen Entschließungsantrag (134/A(E)) zum
Ausdruck, der allerdings in der Minderheit blieb.
Konsumentenschutzsprecherin Aygül Berivan Aslan plädierte darin
insbesondere für eine gesetzliche Regelung, die sicherstellt, dass
allen VerbraucherInnen ein echtes Wahlrecht für oder gegen die neue
Zahlungstechnologie eingeräumt wird.
Skepsis gegenüber der neuen Zahlungstechnologie kam auch vom Team
Stronach, dessen Sprecherin Waltraud Dietrich vor allem auf mögliche
Sicherheitslücken hinwies, sich mit ihrem Vorschlag (119/A(E)),
zunächst die Auswirkungen der neuen NFC-Bankomatkarten auf die
KundInnen zu evaluieren, aber ebenfalls nicht durchsetzen konnte. In
einem weitern Antrag (296/A(E)) deponierte Dietrich ihre Bedenken
gegen die so genannte Radio Frequency Identification (RFID), die
normalerweise zur Warenkontrolle in Kaufhäusern eingesetzt wird, nach
Meinung des Teams Stronach aber auch Sicherheitsrisken für die
KonsumentInnen in sich birgt. Auch hier sollte es zu einer
Evaluierung allfälliger Sicherheitslücken kommen, forderte Dietrich
in ihrem Vorstoß, der schließlich unter Hinweis auf laufende
Verhandlungen über eine Datenschutz-Grundverordnung in Brüssel mit
den Stimmen der Regierungsparteien vertagt wurde.
Die neuen NFC-Bankomatkarten seien seit 2013 in Österreich im
Einsatz, bis jetzt habe es noch keinerlei Missbrauch oder Probleme
gegeben, betonte ÖVP-Abgeordneter Friedrich Ofenauer. Skepsis der
KonsumentInnen könne man nicht mit gesetzlichen Bestimmungen
ausräumen, vielmehr gelte es, entsprechend über die neue Technologie
zu informieren und eine Wahlmöglichkeit zu schaffen. Dem pflichtete
auch Markus Vogl von den Sozialdemokraten bei, der die neuen
Bankomatkarten grundsätzlich für sinnvoll hielt und meinte, man solle
sich der neuen Technologie nicht verschließen, müsse aber die Skepsis
ernst nehmen. Auch NEOS-Abgeordnete Beate Meinl-Reisinger ortetet in
erster Linie Informationsprobleme für die KundInnen, die oft gar
nicht wüssten, ob ihre Karte über die NFC-Funktion verfügt oder
nicht. Die "Zwangsbeglückung" mit der neuen Karte wurde sowohl von
Aygül Berivan Aslan (G) als auch von Heinz-Peter Hackl (F) abgelehnt,
wobei der FPÖ-Mandatar anfügte, im Sinne eines mündigen Konsumenten
könne es nur eine Opt-In-Lösung geben.
Sein Ressort habe bereits Gespräche mit dem Bankensektor aufgenommen,
berichtete Bundesminister Rudolf Hundstorfer, der den Rückenwind
durch die Abgeordneten begrüßte. Man habe die Zusage erhalten, dass
die gesamte Informationspolitik rund um die NFC-Bankomatkarten nun
neu gestaltet werde. Das größte österreichische Bankinstitut sei
darüber hinaus bereits auf Opt-In, teilte Hundstorfer mit.
Zugang zu Basiskonto für alle
Alle VerbraucherInnen sollten Zugang zu einem Bankkonto mit wichtigen
Basisfunktionen haben, fordern die Abgeordneten Angela Lueger (S) und
Angela Fichtinger (V) in einem gemeinsamen Entschließungsantrag
(446/A(E)), der ebenfalls einstimmig angenommen wurde. Sie weisen
darauf hin, dass es in Österreich 150.000 Personen derzeit aus
verschiedenen Gründen nicht möglich ist, bei einer Bank ein solches
Basiskonto zu eröffnen, und treten in ihrer Initiative für eine
Verpflichtung der Banken ein, ein derartiges Konto gegen eine
angemessene Gebühr anzubieten. Lueger interpretierte dabei das
Basiskonto als zweite Chance für jene Menschen, "die schon einmal ein
Problem gehabt haben". Fichtinger wiederum zeigte sich erfreut
darüber, dass bereits einige Banken in Österreich ein derartiges
Basiskonto anbieten.
Ohne Girokonto habe man massive Probleme am Arbeitsplatz und bei der
Wohnungssuche, stand für Bundesminister Hundstorfer fest, der den
Antrag unterstützte und seine Bereitschaft zusicherte, auch weiterhin
an der praktischen Umsetzung der Forderung zu arbeiten. Mit dem
Basiskonto müsse ein fairer Kostenersatz verbunden sein, um
Wettbewerbsverzerrungen hintanzuhalten, war für den Minister klar.
Grünen-Antrag gegen Eintreibung verjährter Inkassokosten vertagt
Handlungsbedarf im Inkassowesen ortet Abgeordnete Aygül Berivan Aslan
von den Grünen, wo, wie sie im Ausschuss warnte, die SchuldnerInnen
aufgrund mangelnder Fachkenntnis, Information und Erfahrung oft
benachteiligt werden. So würden Gläubiger immer häufiger bereits
verjährte Zinsen einfordern. In der Praxis geschehe dies durch
Inkassobüros, die die KonsumentInnen unter Verweis auf die ansonsten
anfallenden hohen Betreibungskosten zum Abschluss von
Ratenvereinbarungen drängen. Den wenigsten SchuldnerInnen sei
allerdings bewusst, dass durch diese Vereinbarung zumeist auch die
verjährten Zinsen anerkannt werden, welche somit wieder aufleben und
neuerlich gerichtlich geltend gemacht werden können. Die
Konsumentenschutzsprecherin der Grünen fordert in ihrer Initiative
(317/A(E)) nun ein Verbot für Inkassoinstitute und
Rechtsanwaltskanzleien, private SchuldnerInnen zur Bezahlung von
bereits verjährten Schulden aufzufordern. Ein Zuwiderhandeln sollte
ihrer Ansicht nach mit einer Verwaltungsstrafe bedroht werden.
Die Initiative wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt,
zumal SPÖ-Abgeordneter Konrad Antoni auf laufende Gespräche zwischen
dem Sozial- und dem Wirtschaftsministerium über das Thema Inkasso
hinwies. Auch enthalte der Vorschlag der Grünen weit reichende
Eingriffe in das Zivilrecht, die noch überprüft werden müssen, gab er
zu bedenken.
Keine Mehrheit für Forderung der Grüne nach Abschaffung der
Überziehungszinsen
Mit den Stimmen der Regierungsparteien und der NEOS wurde ein Vorstoß
der Grünen auf Abschaffung der Überziehungszinsen abgelehnt.
Abgeordnete Aygül Berivan Aslan erinnert in ihrem Antrag (422/A(E))
an die Ankündigung einiger Banken in Deutschland, künftig nach der
Ausschöpfung des Kontokorrentrahmens keine Überziehungszinsen mehr zu
berechnen. Demgegenüber wolle in Österreich, wo die
Überziehungszinsen teilweise bis zu 14 % betragen, kein Bankinstitut
auf dieses Körberlgeld verzichten, zeigt sich die
Konsumentenschutzsprecherin der Grünen irritiert und drängt auf eine
gesetzliche Regelung, die es Banken verbietet, neben dem Sollzinssatz
von ihren KundInnen bei Überziehen des Kontorahmens noch zusätzlich
Überziehungszinsen zu verlangen.
SPÖ-Mandatarin Nurten Yilmaz teilte zwar Aslans Kritik an der Höhe
der Überziehungszinsen, gab aber ebenso wie Martina Diesner-Wais von
der Volkspartei zu bedenken, die Überziehung des Kontorahmens erfolge
letztlich auf Anfrage und im Interesse der KundInnen, die mehr Geld
erhalten wollen. Bestätigt wurde diese Ansicht auch von NEOS-
Mandatarin Beate Meinl-Reisinger, die die Überziehung des
Kontorahmens als Zugang zu einem unbürokratischen Kredit
interpretierte.
In gewissen Situationen brauchen Menschen ad hoc eine Leistung, die
ein anderer vorhalten müsse, was mit Kosten verbunden sei, skizzierte
Rudolf Hundstorfer die Ausgangslage bei der Kontoüberziehung.
Überziehungszinsen seien daher per se nicht abzulehnen, vielmehr
sollte aber über ihre Höhe diskutiert werden.
FPÖ fordert Gebührenstopp für KonsumentInnen bis 2018
In die Warteschleife verwiesen wurde Abgeordneter Peter Wurm (F) mit
seiner Forderung (416/A(E)) nach einem Gebührenstopp für
KonsumentInnen bis 2018. Laut Statistik Austria seien seit dem Jahr
1990 die Preise in Österreich um 167,6 % gestiegen, die Gehälter und
Pensionen hingegen habe man nicht im gleichen Ausmaß angehoben, gibt
der FPÖ-Mandatar zu bedenken und spricht in seiner Initiative von
einem erheblichen Kaufkraftverlust.
Der Antrag sei ungenau formuliert und sollte noch überarbeitet
werden, lautete die Begründung von ÖVP-Abgeordneter Martina Diesner-
Wais für die Vertagung. Auch seien Gebühren in kostendeckender Höhe
grundsätzlich in Ordnung. Ihr Fraktionskollege Johann Rädler brachte
seine Meinung über die FPÖ-Initiative mit den Worten auf den Punkt,
der Antrag sei reiner Populismus, "bei dem sich jeder
Gemeindefunktionär an den Kopf greifen würde". Kein Verständnis für
die Forderung nach einem Gebührenstopp hatte auch Wolfgang Pirklhuber
von den Grünen, der es aber für durchaus angebracht hielt, über die
Belastung durch Gebühren zu diskutieren. So zeige ein internationaler
Vergleich, dass Österreich etwa bei den Wassergebühren im untersten
Drittel liege, gab er zu bedenken.
"Populismus" war die FPÖ-Forderung auch für Minister Hundstorfer.
Österreich habe einen hohen Standard an öffentlichen
Dienstleistungen, der aber etwas koste. Der Ruf nach einem
Gebührenstopp würde sich negativ auf die Qualität dieser Leistungen
auswirken, warnte er.
Hundstorfer: "Gütesiegel-Dschungel" soll überarbeitet werden
In einer aktuellen Aussprache hat sich der Ausschuss mit weiteren
konsumentenschutzrelevanten Themen befasst.
"Der Gütesiegel-Dschungel ist am philosophischen Weg ein Wald zu
werden", unterstrich Hundstorfer seine Bemühungen im Zusammenhang mit
dem von Abgeordnetem Wolfgang Pirklhuber (G) bemängelten "Gütesiegel-
Dschungel" in Österreich. Es seien zu viele Gütesiegel im Umlauf, die
für die KonsumentInnen oft nicht mehr nachvollziehbar seien, sagte
der Minister. Sein Bestreben seien hochqualitative Gütesiegel neben
der AMA, um auch hochqualitative Produkte am Markt zu haben.
Zur EU-Verbraucherinformationsverordnung zur
Lebensmittelkennzeichnung äußerte Johann Höfinger (V) seine Bedenken
etwa im Hinblick auf Verunsicherungen bei regionalen
Lebensmittelherstellern. Einen kritischen Ton zeigte hier auch die
FPÖ, wonach die Thematisierung der Verordnung in Hinblick auf das
Inkrafttreten im Dezember viel zu spät passiere. Hundstorfer räumte
ein, dass es sich hierbei um einen permanenten Prozess handle, in
dessen Gespräche Wirtschaft und Landwirtschaft andauernd
miteinbezogen werden. Es gehe nun darum, auch im Zuge des
österreichischen Lebensmittelkodex Leitlinien zu entwickeln.
Allgemein zur Lebensmittelkennzeichnung sagte der Minister, es sei an
sich ein Problem, dass viele nicht zwischen dem Verbrauchsdatum
beziehungsweise dem Mindesthaltbarkeitsdatum unterscheiden könnten.
Angesprochen von Aygül Berivan Aslan (G) auf Mengenaktionen in
Lebensmittelgeschäften, die Ersparnisse vorgaukeln würden, betonte
Hundstorfer, dass man sich massiv bemühe, einer Wegwerfgesellschaft
entgegenzuwirken. Ein großer Teil der Verantwortung liege hier aber
auch beim Konsumenten und der Gesellschaft selbst, so der Minister.
Was TTIP betrifft, lenkte der Minister ein, dass das
Verhandlungsmandat des Europäischen Rates keine Absenkung der
europäischen Standards erlaube.
Angesprochen von Abgeordneter Beate Meinl-Reisinger von den NEOS auf
das EuGH-Urteil im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung,
wonach die Richtlinie etwa aufgrund des
Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes aufgehoben wurde, verwies Hundstorfer
auf das dafür zuständige Ressort. Auch Fragen im Hinblick auf das
Kilometergeld und die Pendlerpausche fielen in den
Zuständigkeitsbereich des Finanzressorts, merkte er in Richtung
Walter Rauch (F) und Rupert Doppler (F) an. Es handle sich hierbei
primär um eine Steuerfrage. Aktivitäten diverser
Konsumentenschutzvereine in diesem Bereich wie vom ÖAMTC oder vom
ARBÖ würden aber seine Zustimmung finden.
Auch das Mietrecht war ein Thema in der aktuellen Aussprache.
Hundstorfer erinnerte daran, dass leistbares Wohnen im
Regierungsprogramm einen Schwerpunkt darstelle. Auch diese
Verhandlungen würden voranschreiten, zeigte sich der Minister
zuversichtlich und sprach sich dezidiert für Mietzinsregelungen
inklusive Obergrenzen, eine Reduktion von Befristungsmöglichkeiten
und klare Regelungen bei Erhaltungsverpflichtungen aus. Auch Fragen
des Betriebskostenkatalogs seien neu zu gestalten, meinte
Hundstorfer.
In Sachen Schuldenprävention informierte der Minister, dass man
zusammen mit dem Justizministerium Fortschritte mache. Die
Zinsspirale führe oft dazu, dass sich Schuldenstände innerhalb von
zehn Jahren verdoppeln. Deswegen bedürfe es eines gesetzlichen
Zinsenstopps beziehungsweise entsprechender Regelungen, merkte er an
und nannte beim Privatkonkursrecht Deutschland als mögliches Vorbild.
Was Werbung in Schulen betrifft, versicherte der Minister seine
Bemühungen darauf zu lenken, rechtliche Rahmenbedingungen zu
überarbeiten. Die Schulen seien stets ein beliebter Ort für diverse
Werbeaktivitäten von Firmen, konstatierte er und betonte überdies die
Wichtigkeit von Informationsarbeit bei diesem Thema. "Das
Mitteilungsheft darf keine Werbebroschüre sein", so Hundstorfer
gegenüber Angela Lueger (S). (Schluss) hof/keg
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