- 14.05.2014, 10:59:11
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- OTS0099 OTW0099
Westenthaler: Format Vorausmeldung inhaltlich unrichtig
Wien (OTS) - Westenthaler bestätigt Erhalt der Anklage, stellt aber
zur Vorausmeldung von Format fest, dass diese insofern unrichtig ist,
da in der Anklageschrift nicht die Republik Österreich als
Geschädigter angeführt wird, sondern der Österreichische Fußballbund
(ÖFB).
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