• 07.05.2014, 08:58:06
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  • OTS0013 OTW0013

VKI gegen überbordende Werbung an Volksschulen erfolgreich

"Mitteilungshefte" mit zuviel Werbung sind aggressive Werbung und verboten

Utl.: "Mitteilungshefte" mit zuviel Werbung sind aggressive Werbung
und verboten =

Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt -
im Auftrag des Sozialministeriums - eine Verbandsklage nach dem
Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen die Young Enterprises
Media GmbH, die ein mit Werbungen gepflastertes sogenanntes
"Mitteilungsheft" herausgibt und an rund 800 Volksschulen in
Österreich zur Verteilung bereitstellt. Das Handelsgericht Wien (HG
Wien) sieht in den Volksschulen zwar keine "werbefreien Zonen", doch
wenn ein "Mitteilungsheft" eine Vielzahl von teils auffälligen,
ganzseitigen Werbungen enthält, dann ist eine solche aggressive
Werbung verboten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Werbeunternehmen Young Enterprises Media GmbH ist auf die
Werbung im Schulbereich spezialisiert. Unter anderem gibt das
Unternehmen jeweils zum Schulbeginn ein sogenanntes "Mitteilungsheft"
heraus, das Volksschulen zur Verteilung gratis - auf Anforderung -
zur Verfügung gestellt wird. Dieses Angebot wird von rund 800
Volksschulen in ganz Österreich wahrgenommen. Die Hefte werden dann
in der Regel von den LehrerInnen im Unterricht an die Schulkinder
verteilt. So werden jährlich rund 116.000 Stück dieses Werbematerials
an Volksschulen verteilt.

Das "Mitteilungsheft" besteht aus einer Vielzahl von teils
auffälligen, ganzseitigen Werbeseiten (siehe dazu die Darstellungen
auf www.youngenterprises.at/). Diese Einschaltungen sind beim
Benützen bzw. Durchblättern des Heftes allgegenwärtig. Es ist nahezu
unmöglich, dass das Kind das Heft benützt, ohne die Werbebotschaften
wahrzunehmen, ihnen immer wieder ausgesetzt zu sein und von ihnen
beeinflusst zu werden.

Das HG Wien sieht zwar die Schule nicht generell als "werbefreien
Raum" an, beurteilt aber die Intensität der Werbung im
"Mitteilungsheft" - 19 Seiten Werbung bei 41 Seiten ohne Werbung -
als aggressive und damit verbotene Werbung.

Wenn Kinder auf unlautere Weise dazu veranlasst werden, ihre
Eltern zu geschäftlichen Entscheidungen zu motivieren, die diese
sonst nicht getroffen hätten, liege eine aggressive Geschäftspraktik
vor. Die Entscheidungs- oder Verhaltensfreiheit der Erwachsenen werde
durch Kaufappelle an die Kinder wesentlich beeinträchtigt.

"Dieses Urteil setzt der Werbung in Schulen - insbesondere in
Volksschulen - deutliche Grenzen", freut sich Dr. Peter Kolba, Leiter
des Bereiches Recht im VKI.

Diese Schulwerbung ist für die Schulen auch keineswegs ein "gutes
Geschäft". Im Gegenteil: Marketingfirmen verdienen an der
Schulwerbung bestens (das Logo am Cover kostet etwa 11.110 Euro, ein
gut plaziertes Inserat 18.880 Euro), die Schulen bekommen für die
Durchführung der Werbemaßnahmen entweder gar nichts oder ein
Butterbrot. "Es wäre wert zu diskutieren, wie man diese zügellosen
Werbeaktivitäten in Schulen besser reglementieren könnte", sagt Dr.
Peter Kolba.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig und ist auf
www.verbraucherrecht.at im Volltext verfügbar.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NKI

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