• 13.04.2014, 10:50:10
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  • OTS0017 OTW0017

Dworak: Verbesserungen beim NÖ Hundehaltegesetz beschlossen

Kosten die Einzelne verursachen dürfen nicht der Allgemeinheit aufgebürdet werden

Utl.: Kosten die Einzelne verursachen dürfen nicht der Allgemeinheit
aufgebürdet werden =

St. Pölten (OTS/SPI) - "Sosehr die Thematik der Änderung des NÖ
Hundehaltegesetzes, nämlich die Probleme bei der Beseitigung der
Hinterlassenschaften der Vierbeiner, vielleicht dazu angetan ist,
Heiterkeit zu erregen, so ernst ist sie für viele Betroffene
tatsächlich. Denn leider halten sich einige HundebesitzerInnen nicht
an die ja bereits bestehende Verpflichtung, die Hinterlassenschaften
ihrer vierbeinigen Lieblinge auch entsprechend zu entsorgen. Gerade
im städtischen Bereich und in geschlossenen Siedlungen ist das aber
für die Anrainer verständlicherweise problematisch. Die
Gesetzesänderung wurde daher unbedingt notwendig, weil es nicht
länger angehen kann, dass Kosten für etwas, das Einzelne verursacht
haben - in diesem Falle die entsprechende Reinigung - der
Allgemeinheit angelastet werden. Denn das Problem ist ja in Wahrheit
nicht der jeweilige Hund, sondern es ist am anderen Ende der Leine zu
suchen", macht der Kommunalsprecher der SPNÖ und Präsident des NÖ
Gemeindevertreterverbandes, LAbg. Rupert Dworak, anlässlich der
Beschlussfassung der Änderungen des NÖ-Hundehaltegesetzes im NÖ
Landtag deutlich.

Entscheidend für die Exekutierbarkeit der neuen Regelung ist ein
Antrag auf Initiative der SPÖ-Niederösterreich, der die
Identitätsfeststellung erleichtert. "Es ist ja nicht so, dass jeder
den Reisepass oder auch nur den Führerschein mit sich führt, wenn er
mit seinem Hund eine Runde macht. Daher könnte die
Identitätsfeststellung durchaus zum praktischen Problem werden. Das
Gesetz sieht aber nunmehr vor, dass die Identität des Hundehalters
auch durch die Daten der Hundemarke festgestellt werden kann",
erläutert LAbg. Dworak abschließend.

(Schluss) kr

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