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AK Erfolg: Gericht verurteilt Telekomanbieter neuerlich wegen unerlaubter Werbeanrufe

Konsumentinnen und Konsumenten wurden von "MyPhone" überrumpelt

Wien (OTS) - Der Telekomanbieter "MyPhone" kann es nicht lassen:
Trotz rechtskräftiger Verur-teilungen und Strafen wegen unerbetener Werbeanrufe, "Cold Calling", machte "MyPhone" munter weiter. Das Landesgericht Salzburg gab nun der AK abermals Recht: In zwei Fällen handelt es sich wieder eindeutig um unerlaubtes "Cold Calling". "MyPhone" konnte nicht beweisen, dass KonsumentInnen ihre Einver-ständniserklärung bei einem Gewinnspiel gegeben hätten.

Die AK hat die Firma "MyPhone" GmbH in Salzburg bereits im Jahr 2008 wegen uner-laubter Geschäftspraktiken nach dem Gesetz wegen unlauteren Wettbewerbs (UWG) geklagt. Das Verfahren wurde im Jahr 2009 rechtskräftig beendet. "MyPhone" scherte das allerdings nicht und nimmt laufend unerbetenen telefonischen Kontakt zu Konsumen-tInnen auf. Die AK hat daher regelmäßig Exekutionsanträge eingebracht und es wurden seitens des Exekutionsgerichts bisher insgesamt 27.500 Euro verhängt.

Mit dem letzten Antrag im März 2013 bekam "MyPhone" neuerlich 12.000 Euro aufge-brummt. "MyPhone" hat sich auch dagegen gewehrt. Das Landesgericht Salzburg gab nun im Jänner der AK neuerlich Recht:
Bei den zwei Fällen, die bei Gericht eingebracht wurden, handelte es sich eindeutig um unerlaubtes "Cold Calling". Dass die Konsumen-tInnen ihre Einverständniserklärung bei einem Gewinnspiel abgegeben hätten, konnte MyPhone nicht beweisen.

Bereits im Sommer 2013 siegte die AK in einem ähnlichen Verfahren gegen die Firma "Primacall" GmbH mit Sitz in Wien. Dabei ging es ebenfalls um "Cold Calling". Das Urteil des Oberlandesgerichts Wien wegen unlauteren Wettbewerbs (UWG) ist rechtskräftig.

Die Gefahr ist generell groß, am Telefon überrumpelt zu werden und einen Vertrag übereilt abzuschließen. Die AK begrüßt daher, dass nun endlich im Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG) geregelt wird, dass am Telefon abgeschlossene Verträge noch gesondert vom Verbraucher schriftlich bestätigt werden müssen. Diese Regelung greift allerdings nur für bestimmte Dienstleistungsverträge, zum Beispiel Tele-komdienstleistungen.

Rückfragen & Kontakt:

AK Wien Kommunikation
Doris Strecker
Tel.: (+43-1) 501 65-2677, mobil: (+43) 664 845 41 52
doris.strecker@akwien.at
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