Erster Etappensieg für Lebens- und Sozialberater
Fachverband der gewerblichen Dienstleister begrüßt Verbesserungen für Lebens- und Sozialberater durch Änderung des Psychologengesetzes 2013
Wien (OTS/PWK202) - Als "ersten Etappensieg bei den Bemühungen,
die Berufsrechte der Lebens- und Sozialberater zu wahren" wertet Andreas Herz, Fachverbandsobmann des Fachverbandes der gewerblichen Dienstleister und Bundesvorsitzende der Lebens- und Sozialberater, die gestern im Nationalrat im Rahmen der Sammelnovelle des "EU-Patientenmobilitätsgesetzes (EU-PMG)" beschlossenen Änderungen des Psychologengesetzes 2013.
Nach monatelangem Bemühen und zahlreichen Interventionen sei es erfreulich, dass mit dieser Gesetzesnovelle die direkt an Gesundheitsminister Stöger gerichtete Forderung des Fachverbandes, den ausdrücklichen Tätigkeitsvorbehalt der Gesundheitspsychologie zu beseitigen, berücksichtigt wurde.
"Darüber hinaus wurde im Bericht des Gesundheitsausschusses ausdrücklich festgehalten, dass das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung durch das Psychologengesetz 2013 keine Einschränkung erfährt und dass die Anwendung einzelner psychologischer Beratungsmaßnahmen, die sich auf das Gesundheitsverhalten beziehen, daher zulässig ist", stellt Andreas Herz zufrieden fest.
Als nächster Schritt wird nun die Erledigung der von ihm im November 2013 an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend und das Bundesministerium für Gesundheit gerichteten Feststellungsanträge abgewartet. Andreas Herz geht davon aus, dass nach Inkrafttreten der gestern beschlossenen Gesetzesänderung beide Feststellungsanträge mit positivem Bescheid erledigt werden und damit ein weiterer Schritt zur Erlangung von Rechtssicherheit für die Berufsgruppe der Lebens- und Sozialberater erwartet werden kann. (KR)
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