Burgtheater: Nichts Neues von Matthias Hartmann und seinem Anwalt
Wien (OTS) -
- Matthias Hartmann hatte Kenntnis vom System Stantejsky
- Matthias Hartmann war an diesem System selbst beteiligt
Bei einem heute stattgefundenen Pressegespräch sind die Hartmann-Anwälte Georg Schima und Katharina Körber-Risak wieder nicht auf die eigentlichen Gründe der Entlassung von Matthias Hartmann eingegangen.
Bernhard Hainz, Rechtsvertreter der Burgtheater GmbH: "Das, was heute vorgebracht wurde, ist eine reine Vernebelungstaktik. Die Anwälte gehen in ihrer Darstellung des Falles mit keinem Wort auf die Tatsache ein, dass Matthias Hartmann entgegen seinen ursprünglichen Beteuerungen sehr wohl und schon seit Juli 2009 Kenntnis von der Schwarzgeldpraxis der früheren Burgtheater-Geschäftsführung hatte. Schlimmer noch: er war aktiver Teil dieses Systems. Wie er selbst zugegeben hat, hat er sich sogar persönlich daran beteiligt." Herr Hartmann hat inzwischen eine Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit dem System Stantejsky gestanden. "Dies alleine ist schon ein ausreichender Entlassungsgrund", so Hainz.
Auch der von Matthias Hartmann beigezogene Experte Peter F. Raddatz war nicht in der Lage, das von den Wirtschaftsprüfern aufgedeckte System Stantejsky zu durchschauen. Hainz: "Die fristlose Entlassung von Matthias Hartmann steht weder mit der Abschreibungsmethodik noch mit der Liquiditätssituation des Burgtheaters in einem Zusammenhang. Raddatz wurde offensichtlich ebenfalls von Matthias Hartmann und Silvia Stantejsky getäuscht, ansonsten hätte das System schon viel früher auffliegen müssen."
Die Idee, dass eine Abberufung des Burgtheaterdirektors nicht ohne Zustimmung des Bundeskanzlers erfolgen kann, sei, so Hainz, "verfassungsrechtlicher Schwachsinn. Laut Bundestheaterorganisationsgesetz ist ausschließlich der jeweilige Kunst- und Kulturminister für die Bestellung und Abberufung zuständig."
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