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NEOS: Auskunftspflicht der Behörden darf nicht zum Willkürakt werden

Beate Meinl-Reisinger begrüßt runden Tisch zum Informationsfreiheitsgesetz

Wien (OTS) - Beate Meinl-Reisinger, NEOS-Justizsprecherin, sieht im vorliegenden Entwurf zum Informationsfreiheitsgesetz einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Die weitreichenden Möglichkeiten, den Wirkungsbereich auf Bundes- und Länderebene einzuschränken, seien allerdings kontraproduktiv.

"Immerhin hat es die Bundesregierung nach langem Zögern und Zaudern und stetem Druck durch NGOs doch geschafft, einen Gesetzesentwurf auf den Tisch zu legen. Das ist positiv. Die Möglichkeit, in jedem Bundesland den Wirkungsbereich nach Gutdünken einzuschränken, birgt aber auch die Möglichkeit, die Amtsverschwiegenheit über die Hintertür da und dort doch aufrecht zu erhalten. Das ist kontraproduktiv", zeigt sich Meinl-Reisinger skeptisch.

Klar sei, dass die Grenze der Informationsfreiheit im Bereich des Datenschutzes liegen muss. Genau diese Grenze zu ziehen, sei jetzt wichtig und braucht in der anstehenden Begutachtung und laufenden Gesprächen auch unbedingt die Einbindung der engagierten NGOs und deren Expert_innen.

"Die Amtsverschwiegenheit seitens der Behörden hat ausgedient und wird durch eine Auskunftspflicht ersetzt - endlich kommt Licht ins Dunkel unserer Amtsstuben. Das gilt auch für Unternehmen im staatsnahen Bereich. Wo ich große Skepsis habe, ist im Bereich der Justiz, das ist sehr sensibel. Auch hinsichtlich der Ausnahmeregelungen gibt's noch viel Diskussionsbedarf. Ich begrüße daher die Initiative für einen runden Tisch, um gemeinsam mit NGOs kritische Fragen und offen Punkte zu klären," schließt Meinl-Reisinger.

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