Huainigg: Kardinal Königs Lebensbekenntnis prägt die Politik weit über seinen Tod hinaus
Parlamentarische Enquete-Kommission widmet sich der Umsetzung Königs Credo: "Zur 'Kultur des Lebens' gehört die Solidarität mit den Sterbenden untrennbar dazu"
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Im Mai 2001 eröffnet Kardinal König die Parlamentarische Enquete "Solidarität mit unseren Sterbenden -Aspekte einer humanen Sterbebegleitung in Österreich". Nur drei Jahre später stirbt er. Sein Todestag jährt sich heute zum 10. Mal. Kardinal König war und ist bis heute Leitbild und Vorbild - weit über die Institution der Kirche hinaus und über Parteigrenzen hinweg. Sein heute oftmals zitierter Satz "Nicht durch die Hand eines anderen Menschen sterben, sondern an seiner Hand" fand im damaligen, auf die Enquete folgenden Allparteienkonsens seinen Niederschlag, sagte ÖVP-Behindertensprecher Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg heute, Donnerstag.
"In diesem Satz steckt ein deutliches Bekenntnis zum "Leben bis zuletzt" und gegen Tötung auf Verlangen. In einem an Grundwerten wie Solidarität oder Menschenwürde orientiertem Sozialstaat kann Töten niemals die Antwort auf Schmerz, Leid, Verzweiflung oder Einsamkeit sein. Vielmehr müssen wir heute - so wie Kardinal König schon damals - darüber nachdenken, wie wir die Rahmenbedingungen für leidende und terminal kranke Menschen maßgeblich verbessern können", sagt Huainigg. Kardinal König führte zwei Monate vor seinem Tod in einem Brief an den parlamentarischen Österreich-Konvent aus: "Daraus aber folgt: Wer Sterbehilfe nicht will, muss für optimale Sterbebegleitung sorgen! Denn das Nein zur Euthanasie bedingt notwendig ein Ja zu all dem, was erforderlich ist, damit Menschen leben können bis zuletzt. So darf ich dieses Schreiben auch zum Anlass nehmen, einmal mehr an die noch ausstehende rasche und vollständige Umsetzung dieses einstimmigen parlamentarischen Beschlusses zur Förderung der Hospizarbeit zu erinnern".
"Wir müssen dem Gedanken des Hospizwesens Rechnung tragen. Dazu ist es fundamental, den natürlichen Sterbeprozess zuzulassen", ist Huainigg überzeugt. "Kardinal Königs Todestag gibt Anlass, sich seine Grundhaltung erneut vor Augen zu führen und im Lichte dessen aktuelle Entwicklungen wie in Belgien - wo kürzlich die Altersgrenze für die Inanspruchnahme von Sterbehilfe aufgehoben worden ist, sprich Sterbehilfe für Kinder ermöglicht wurde - ganz besonders kritisch zu betrachten."
Die Autonomie des Menschen ist Huainigg ein zentrales Anliegen. "Mit der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht haben wir in Österreich geeignete und gute Instrumente in der Hand, um den Wünschen der betroffenen Menschen nachzukommen. Wir haben aber einen enormen Nachhohlbedarf, die Bevölkerung über diese Möglichkeiten wesentlich besser und umfassender aufzuklären. Lebensverlängerende Maßnahmen gegen den Wunsch des Patienten sind heute schon strafbar. Auch das ist in der Bevölkerung nicht bekannt", sieht Huainigg einen deutlichen Handlungsbedarf.
Der Allparteienkonsens vom 13. Dezember 2001 soll nun in einer Parlamentarischen Enquete-Kommission, deren Eckpunkte die beiden Klubobleute Reinhold Lopatka (ÖVP) und Andreas Schieder (SPÖ) vergangene Woche in einer Pressekonferenz schilderten, bekräftigt werden. Die Enquete-Kommission soll einen Überblick über einschlägige rechtliche Regelungen und Praxen in der EU und den Europäischen Menschenrechtskonventions-Staaten erarbeiten und dabei auch die Empfehlung des Europarats 1418/99 ("Protection of the human rights and dignity of the terminally ill and the dying") diskutieren. Neben der Prüfung der Möglichkeit der verfassungsrechtlichen Verankerung bestimmter strafrechtlicher Normen wie des Verbots der Tötung auf Verlangen soll die Schaffung eines sozialen Grundrechts auf würdevolles Sterben diskutiert werden. Darüber hinaus wird nach einer Statusaufnahme der Hospiz- und Palliativversorgung auch der zeitgemäße Ausbau im Lichte der demografischen Entwicklung ein wichtiges Thema sein. Es sollen eine Evaluierung der Patientenverfügung erfolgen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung diskutiert werden. Die Vorsorgevollmacht wird in diesem Kontext ebenso behandelt.
Kardinal König stellte fest, dass im Zentrum des Maßstabs der Politik die Menschenwürde stehen muss: "Ein Schlüsselbegriff ist für mich in diesem Zusammenhang die Menschenwürde, die unantastbar ist und allen Menschen zukommt, unabhängig von der Einschätzung anderer oder ihrer Selbsteinschätzung - den Geborenen und Ungeborenen, den Gesunden und Kranken, den Behinderten und Sterbenden".
Kardinal König sprach 2001 die Hoffnung aus, dass von Österreich Signale ausgehen mögen, die die europäische Meinungsbildung fördern. Dies erwartet sich auch Huainigg als Ergebnis der parlamentarischen Enquete-Kommission und rekurriert erneut auf Kardinal Königs Brief an den Österreich-Konvent: "Wenn ich diesen Brief an Sie schreibe, dann gilt mein Einsatz einer 'Kultur des Lebens', zu der eine 'Kultur des Sterbens', eine Kultur der Solidarität mit den Sterbenden, untrennbar dazugehört. Diese 'Kultur des Lebens' erfordert Aufmerksamkeit, Behutsamkeit und Sensibilität gerade am Anfang und am Ende menschlichen Lebens, wo das Leben in besonderer Weise gefährdet, ja 'zerbrechlich' ist, wo die Gefahr droht, dass der Mensch ganz über den Menschen verfügt. Ich bin überzeugt: Das Leben des Menschen ist mehr als eine beliebige biologische Tatsache unter anderen. Das aber spricht etwa gegen jede Praxis, die das Tor öffnet für die biologische Selektion von Menschen".
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