- 03.03.2014, 11:24:37
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Empfehlung des Österreichischen Wissenschaftsrates zum Promotionsrecht
Wien (OTS) - Vor dem Hintergrund der Diskussion um ein
Promotionsrecht für die Donau-Universität Krems und die
Fachhochschulen empfiehlt der Österreichische Wissenschaftsrat, das
Promotionsrecht wie bisher ausschließlich bei den Universitäten zu
belassen, aber die Kooperation mit den Fachhochschulen im
Forschungsbereich, einschließlich gemeinsamer Promotionsprogramme,
auszubauen. Voraussetzung einer Promotion ist die enge Verbindung zu
wissenschaftlicher Forschung und ein weites, modernen
interdisziplinären Forschungsentwicklungen entsprechendes Fächer- und
Disziplinenspektrum, das in dieser Form nur an der Universität
gegeben ist. Insofern gehört das Promotionsrecht von jeher zum
institutionellen Kernbereich der Universität und macht, zusammen mit
der Habilitation, die besondere Stellung der Universität in einem
differenzierten Hochschulsystem aus. Unabhängig davon sollte der
Zugang zur Promotion für die leistungsfähigsten Absolventen und
Absolventinnen anderer Einrichtungen des Hochschulsystems
institutionell gesichert und gestärkt werden.
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