- 25.02.2014, 12:00:14
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Neues Immobilienmanagement der Stadt Wien
Wien (OTS) - Die Stadt Wien verfügt über ausgedehnten Grundbesitz.
Die Flächen werden von verschiedenen Magistratsabteilungen verwaltet,
von den Unternehmungen Wiener Wohnen, KAV und Wien Kanal, aber auch
von anderen Institutionen der Stadt Wien wie der Wirtschaftsagentur
Wien, dem Wohnfonds Wien, den Wiener Stadtwerken und der Wien Holding
bzw. deren Töchtern.
Die Entwicklung, Nutzung, Verwaltung und Verwertung dieses
ausgedehnten Grundbesitzes soll in Zukunft optimiert werden,
berichtete Bürgermeister Dr. Michael Häupl am Dienstag in seiner
Pressekonferenz. Die Wiener Stadtregierung hatte Magistratsdirektor
Dr. Erich Hechtner mit der Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes
beauftragt, das nunmehr umgesetzt wird. Hechtner: "Die strategische
Bewirtschaftung von Liegenschaften hat eine Schlüsselfunktion für die
Entwicklung, die Wirtschaft und den Wohnbau einer wachsenden Stadt.
Ziel ist eine optimale Koordination sämtlicher Aktivitäten der Stadt
im Immobilienbereich. Die Eigentümerinteressen sollen aus einer
gesamtheitlichen strategischen Sicht wahrgenommen werden. Neben der
Immobilienbedarfsplanung geht es dabei auch um eine optimierte
Nutzung und verbesserte Verwertung des Immobilienvermögens der
Stadt."
Die MA 69 (Liegenschaftsmanagement) wird ab 1. April 2014 die
zentrale Abstimmungsstelle in Immobilienangelegenheiten sein. Für die
Magistratsabteilungen und -unternehmungen gibt es Abstimmungs-,
Vorlage- und Meldepflichten, die je nach Vorhaben und Dienststelle
variieren, jedenfalls aber eine zentrale Koordination
immobilienrelevanter Prozesse unterstützen. Bei den ausgelagerten
Unternehmungen und sonstigen Einrichtungen im Einflussbereich der
Stadt Wien geht es um die Sicherstellung einer probaten
Kommunikation, um den Gesamtüberblick in Immobilienfragen zu behalten
und die übergeordneten Gesamtinteressen der Stadt Wien zu wahren. +++
Als profunde Basis für die Bedarfsplanung und -überprüfung wird
eine zentrale Liegenschafts- und Nutzungsevidenz eingerichtet. Als
oberstes Konsensfindungsgremium in einzelfallbezogenen
Fragestellungen wird auf Regierungsebene eine Immobilienkommission
eingerichtet. Als deren Geschäftsstelle fungiert eine in der
Magistratsdirektion angesiedelte Bereichsleitung.
Diese Gesamtstruktur zur Operationalisierung der
Immobilienstrategie soll unter Bedachtnahme auf die unterschiedlichen
Organisationstypen (von der Magistratsabteilung über die Unternehmung
bis zur ausgegliederten Einheit) eine optimale Übersicht und eine
zentrale Abstimmung immobilienrelevanter Fragen sicherstellen.
Die Immobilienstrategie gilt somit für alle städtischen
Dienststellen, ausgelagerten Unternehmen und sonstigen Einrichtungen
im Einflussbereich der Stadt Wien unter Beachtung der jeweiligen
Satzung und der gesetzlichen Rahmenbedingungen. In sämtlichen
immobilienrelevanten Themen ist eine Abstimmung mit der
Magistratsabteilung 69 vorzunehmen.
Wiens Immobilienstrategie
Das neue Immobilienmanagement basiert auf einer grundlegenden
Immobilienstrategie, die der Erreichung der gesamtstrategischen Ziele
der Stadt Wien dient. Dazu zählen neben der Konsolidierung des Wiener
Haushaltes unter anderem die Sicherstellung einer geordneten
räumlichen Entwicklung, die Sicherstellung und der Ausbau kommunaler
Dienstleistungen und des geförderten Wohnbaus, die Stärkung des
Wirtschafts- und Forschungsstandortes, die Erreichung der
Klimaschutzziele sowie die Sicherstellung und der Ausbau kultureller
Einrichtungen und der Naturschutz.
Immobilieneigentum im Einflussbereich der Stadt Wien ist für die
Erfüllung kommunaler Aufgaben und die Sicherstellung künftiger
Entwicklungsoptionen notwendig. Der Immobilienbestand der Stadt Wien
ist zumindest auf jenem Niveau zu erhalten, das den gegenwärtigen
Einfluss der Stadt Wien auf dem Immobilienmarkt insbesondere
betreffend den Markt für Immobilien des Sozialen Wohnbaus sichert.
Aus strategischen Gründen sind Verlagerungen innerhalb des
Einflussbereiches der Stadt Wien, im Einzelfall auch Veräußerungen,
zulässig. Immobilien, die für langfristig ausgelegte Kernaufgaben
benötigt werden, sind grundsätzlich im Eigentum der Stadt Wien zu
halten. Alternativ können kommunale Aufgaben auch in Immobilien,
welche nicht im städtischen Eigentum stehen, verwirklicht werden:
etwa Pacht, Miete, Leasingmodelle oder neue Finanzierungs- und
Betreibermodelle. Wertsteigernde Investitionen erfolgen in
Immobilien, die für die Erfüllung der Kernaufgaben benötigt werden,
sowie in Projektentwicklungen für kommunale Zwecke unter Einhaltung
immobilienwirtschaftlicher Grundsätze und einer entsprechenden
Kosten-Nutzen-Betrachtung. In absehbar nicht mehr benötigte
Immobilien werden hingegen lediglich betriebsnotwendige Investitionen
getätigt. Über strategisch relevante Entwicklungsflächen ist
entsprechende Verfügungsgewalt mit dem Ziel anzustreben, sie zu
Standorten für bauliche Nutzung zu entwickeln. Die Verwertung einer
nicht mehr notwendigen Immobilie ist innerhalb der Stadt Wien so
abzustimmen, dass unter Beachtung der gesamtstrategischen Ziele ein
unter den jeweiligen Rahmenbedingungen des Marktes bestmögliches
Ergebnis erzielt wird. (Schluss) ger
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