• 25.02.2014, 09:12:02
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  • OTS0031 OTW0031

FPÖ-Neubauer: Trafikanten werden mittels "Sterbehilfefonds" in die Frühpension gedrängt

Deutlich geringere Stilllegungsprämie nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters ist kontraproduktiv

Utl.: Deutlich geringere Stilllegungsprämie nach Erreichen des
gesetzlichen Pensionsantrittsalters ist kontraproduktiv =

Wien (OTS) - "Das Modell des Sterbehilfefonds der
Tabakmonopolverwaltung fußt auf einer besonders unglücklichen
Regelung, die Trafikanten geradezu zwingt, vor dem
Regel-Pensionsalter in 'Frühpension' gehen zu müssen, weil sie nur
dann die dafür vorgesehene höhere "Sterbehilfeprämie" durch die
Monopolverwaltung erhalten", stellte heute entrüstet der
freiheitliche Nationalratsabgeordnete Werner Neubauer fest. Diese
Regelung widerspricht nicht nur dem Ziel der österreichischen
Bundesregierung bis 2018 die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer
anzuheben sondern auch der Intention Betriebe, die keine älteren
Arbeitnehmer beschäftigen, zukünftig mit Strafzahlungen zu belegen.

In einer Zeit, in der das politische Handeln in Österreich
hinsichtlich des Pensionsantrittsalters das Ziel haben muss, Menschen
länger im Arbeitsprozess halten zu wollen, ist eine Bestimmung, wie
diese im Sterbehilfefonds der Tabakmonopolverwaltung verankert, als
inakzeptabel zu bezeichnen. Darüber hinaus stellt diese Regelung eine
menschenunwürdige Behandlung gegenüber den vielen behinderten
Menschen im Bereich der Tabaktrafiken dar, die viele Jahre ihres
Lebens mit großer Leidenschaft die Tätigkeit eines Trafikanten
ausgeübt haben.

Dieser Sterbehilfefonds der Monopolverwaltung zahlt Prämien aus, die
nach einem degressiven Modell beginnend mit 2013 rund 30.000 Euro pro
Trafik ausschüttet, wenn die Trafikanten schließen. In über 55
Prozent der Fälle handelt es sich bei den Trafikinhabern jedoch um
vorzugsberechtigte Behinderte, die auf dem normalen Arbeitsmarkt
keine Beschäftigung mehr finden.

Daher forderten die freiheitlichen Abgeordneten in der Sitzung des
Nationalrates vom 24. Februar 2014 den Bundesminister für Finanzen
auf, in seinem Ressortbereich zu veranlassen, dass die gemäß § 14a
und 38 a TabMG 1996 erlassene Solidaritäts- und Strukturfondsordnung,
dahingehend abgeändert wird, dass jene Trafikanten, die ihren
Tabakstandort über die Erreichung des jeweils geltenden gesetzlichen
Pensionsalters hinaus weiterführen, bei Schließung ihres Standortes
die volle Stilllegungsprämie bis zum 31.12.2017 erhalten.

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