- 21.02.2014, 09:11:55
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Falsch angemeldet und systematisch unterbezahlt: AK erkämpfte 18.500 Euro für Linzer Kellnerin
Linz (OTS) - Eine Kellnerin aus Linz bekam jahrelang zu wenig
bezahlt. Sie war bei der Gebietskrankenkasse nur für 30 Stunden
angemeldet, obwohl sie Vollzeit arbeitete. Die AK ging für sie vor
Gericht und gewann. In der Rechtsberatung und -vertretung der AK
zeigt sich vermehrt: Das ist kein Einzelfall. "Immer mehr Unternehmen
bleiben ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einfach Geld
schuldig", klagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer über die lasche
Zahlungsmoral der Arbeitgeber/-innen.
Frau S. war drei Jahre lang als Kellnerin beschäftigt. Anfangs
bekam sie netto 120 Euro am Tag, ab 2012 waren es 130 Euro. Bei der
Gebietskrankenkasse angemeldet wurde sie mit 30 Wochenstunden,
tatsächlich arbeitete sie Vollzeit - und darüber hinaus. Für Dienste
an Feiertagen oder wenn sie krank war, erhielt sie gar kein Geld.
Außerdem bekam sie zwei Jahre lang kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld
und bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses keine
Urlaubsersatzleistung, obwohl sie während der gesamten Zeit nur
wenige Urlaubstage konsumiert hatte.
Auf eine erste schriftliche Intervention der AK reagierte der
Arbeitgeber mit Schutzbehauptungen: Die Kellnerin wollte nur für 30
Stunden angemeldet sein und hätte ohnehin mehr Geld bekommen, als sie
behauptet hatte. Er war aber bereit, die Abrechnung für die letzten
beiden Monate ihrer Beschäftigung zu machen, und überwies die beiden
Monatslöhne.
Die Arbeitnehmerin bestritt die Einwendungen des Arbeitgebers.
Aufgrund ihrer glaubwürdigen und nachvollziehbaren Angaben reichte
die AK Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein und forderte die
restlichen Ansprüche ein. Bei der ersten Verhandlung wurde ein
Vergleich geschlossen, bei dem sich der Arbeitgeber zur Zahlung fast
aller eingeklagten Ansprüche verpflichtete. Insgesamt bekam Frau S.
rund 18.500 Euro nachbezahlt.
"In der Rechtsberatung zeigt sich, dass eine wachsende Zahl an
Unternehmen ihren Beschäftigten einfach systematisch und vorsätzlich
Geld schuldig bleibt - sei es durch falsche Einstufung, falsche
Anmeldung oder die Nicht-Bezahlung von klaren Ansprüchen", beklagt
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. "Sie lassen es einfach drauf
ankommen, weil ihnen ohnehin nichts Schlimmeres passieren kann als
eine Nachzahlung der offenen Ansprüche - und das oft nicht einmal in
voller Höhe, weil die Ansprüche viel zu früh verfallen." Die AK
fordert daher die Abschaffung der kurzen Verfallsfristen im
Arbeitsrecht und die Sanktionierung von vorsätzlicher
Lohnvorenthaltung.
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