Registrierungspflicht für Hunde: Häufig Missverständnisse
Österreichischer Tierschutzverein klärt auf
Wien (OTS) - Die gesetzliche Pflicht zur Registrierung von Hunden wird oft aus Unwissenheit ignoriert. "Viele Leute wissen nicht, dass ihr Hund nicht nur gechippt, sondern mit der Chipnummer auch in einer Datenbank, z.B. Petcard, registriert werden muss. Die Meldung des Hundes bei der Gemeinde allein reicht nicht aus", so Janina Koster vom Österreichischen Tierschutzverein.
Erst kürzlich rief die Polizeidienststelle Anif bei Salzburg den Österreichischen Tierschutzverein gegen Mitternacht zu Hilfe. Ein herrenloser Hund irrte durch die Ortschaft. Die 24h einsatzbereite "Assisi-Hof"-Tierrettung fuhr sofort zu Ort und Stelle und konnte den desorientierten und völlig verängstigten Vierbeiner gleich einfangen. Mit dem Chiplesegerät konnte festgestellt werden, dass der kleine Hund zwar gechippt war, jedoch die Chipnummer nirgends registriert war.
Mit diesem Problem hat der Österreichische Tierschutzverein leider öfter zu kämpfen. Der Hundebesitzer lässt sich dann vorerst nicht feststellen. Dies ist besonders dann tragisch, wenn ein Tier verbotenerweise ausgesetzt wurde und die Besitzer daher nicht bestraft werden können.
Der gerettete Hund wurde auf den "Assisi-Hof III" bei Mondsee gebracht und wartete dort auf einen Anruf seines Herrchens oder Frauchens. "Glücklicherweise konnten wir den Shih-Tzu inzwischen wieder an seine Besitzer übergeben. Es hätte dem kleinen Kerl jedoch viel Stress erspart, wenn wir ihn gleich nach dem Einfangen zurück nach Hause bringen hätten können", appelliert Koster an die Hundehalter, ihre Tiere unbedingt registrieren zu lassen.
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